An- und Abmeldung von Hunden

Das Halten eines Hundes im Stadtgebiet Melsungen unterliegt der Steuerpflicht.Hundehalterin oder Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse einer oder eines Haushaltsangehörigen in ihrem oder seinem Haushalt aufnimmt. Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund oder die Hunde innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug oder Anschaffung des Hundes steuerlich anzumelden. Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner ist die Halterin oder der Halter eines Hundes.


Die Hundesteuer beträgt: 

1. Hund

2. Hund

3. Hund u.w.

gefährl. Hund

Wachhund

4,50 € mtl.

6,00 € mtl.

7,50 € mtl.

51,00 € mtl.

1,00 € mtl


Das Formular zur Anmeldung eines Hundes können Sie hier herunterladen.

Ansprechpartner

Ansprechpartner Raum Telefon Fax E-Mail
Barthel Manfred
Bürgerbüro
EG Dienstleistungszentrum 05661-708-180 bis 184 05661-708-188
Ellrich Renate
Bürgerbüro
EG Dienstleistungszentrum 05661-708-182 05661-708-188
Jacob Dieter
Bürgerbüro
EG Dienstleistungszentrum 05661-708-180 bis 184 05661-708-188
Krell Olga
Bürgerbüro
EG Dienstleistungszentrum 05661-708-180 bis 184 05661-708-188
Kuppstadt Karla
Bürgerbüro
EG Dienstleistungszentrum 05661-708-180 bis 184 05661-708-188
Weinreich Christel
Steuern und sonstige Abgaben
Rathaus 2. OG Zimmer Nr. 35 05661-708-124 05661-708-139

Dienststellen

Bürgerbüro

Anschrift

Dienstleistungszentrum

Sandstraße 13

34212 Melsungen

Steuern