Bevor Sie sich Ihr Ja-Wort geben, muss die Eheschließung beim zuständigen Standesamt angemeldet werden.
1. Sie wird vom Standesamt Melsungen entgegen genommen,
wenn eine/r der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Melsungen hat.
2. Wenn Sie beide nicht in Melsungen wohnen, aber trotzdem gern hier heiraten möchten,
melden Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Standesamt.
Sollte eine/r der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt in Melsungen vorsprechen können,
so benötigen wir eine Beitrittserklärung. Diese muss ausgefüllt und unterschrieben von einer/m
der Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung mitgebracht werden.
Hinweis:
Bitte vereinbaren Sie frühzeitig telefonisch einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung.
Die Anmeldung gilt sechs Monate, d. h. Sie können innerhalb von sechs Monaten heiraten,
sofern nicht Ihre Urkunden eine kürzere Gültigkeit aufweisen.
Für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen wir folgende Unterlagen:
wenn Sie ledig sind und noch nie verheiratet waren
1. Bundespersonalausweis oder Reisepass
2. Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes Ihres Wohnortes
3. Geburtsurkunde oder eine begleubigte Abschrift des Geburtsregisters (falls Sie als Kind angenommen wurden) von Ihrem Geburtsstandesamt
wenn einer von Ihnen minderjährige Kinder hat
6. Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Falls das Kind ein gemeinsames Kind mit Ihrem Verlobten ist
7. Geburtsurkunde Ihres Kindes, wenn Sie das Sorgerecht haben
8. Beschluss oder Urteil über die Sorgerechtsentscheidung, wenn Sie das Sorgerecht nicht haben
wenn Sie schon einmal verheiratet waren
1. Bundespersonalausweis oder Reisepass
2. Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes Ihres Wohnortes
3. Geburtsurkunde oder eine begleubigte Abschrift des Geburtsregisters (falls Sie als Kind angenommen wurden) von Ihrem Geburtsstandesamt
4. Das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde der/des letzten Ehepartners
- da alle Ehen angegeben werden müssen, bitten wir Sie, von allen vorherigen Ehen die rechtskräftigen Scheidungsurteile mitzubringen
5. Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten
- einen Nachweis über Begründung und Auflösung Ihrer letzten Lebenspartnerschaft
6. Eheurkunde von Ihrer letzten Eheschließung
In folgenden Fällen empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit einer/m Standesbeamtin/en in Verbindung zu setzen.
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- eine/r der Verlobten ist minderjährig
- eine/r der Verlobten ist adoptiert
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden
Ansprechpartner
| Ansprechpartner | Raum | Telefon | Fax | |
|---|---|---|---|---|
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Günther Otto
Standesamt |
I. OG Dienstleistungszentrum | 05661-708-106 | 05661-708-179 | |
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Schwarz Karola
Standesamt |
I. OG Dienstleistungszentrum | 05661-708-106 | 05661-708-179 |
Dienststellen
StandesamtAnschrift
Dienstleistungszentrum
Sandstraße 13
34212 Melsungen
