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Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel, da es durch nichts anderes ersetzt werden kann. Daher ist der Schutz des Wassers und der sparsame Umgang mit Trinkwasser eine der wichtigsten Aufgaben des Menschen.
Der natürliche Wasserkreislauf und die Qualität des Trinkwassers werden jedoch auf vielfältige Weise durch menschliche Eingriffe beeinträchtigt. Auch wenn bei uns in Mitteleuropa scheinbar noch genügend Trinkwasser zur Verfügung steht, werden weltweit die Reserven immer knapper. Mehr als 1,2 Milliarden Menschen können nicht mehr über sauberes Trinkwasser verfügen. Eine Folge sind zunehmende Infektionskrankheiten, von denen man glaubte, sie seien längst besiegt.
Aber auch in unseren Breiten ist sauberes Wasser nicht selbstverständlich. Es müssen große Anstrengungen unternommen werden, um das wichtige Gut Trinkwasser ausreichend zu schützen und bereitzustellen: Obwohl Deutschland zu den wasserreichsten Regionen der Erde gehört, ist es in vielen Regionen nicht mehr möglich, eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Grundwasser zu garantieren. Es muss auf Oberflächenwasser oder Uferfiltrat zurückgegriffen werden.
Neben der immer aufwendiger werdenden Versorgungs- und Reinigungstechnik (z.B. Brunnen, Leitungen, Behälter und Aufbereitungsanlagen), sind es auch die Anforderungen an die hygienische Kontrolle, die Trinkwasser zum kostbaren Gut werden lassen.
Grundlage der hygienischen Überwachung des Trinkwassersist das Infektionsschutzgesetz (früher Bundesseuchengesetz). Wichtigstes Ziel dieser Verordnung ist die Sicherstellung von sauberem und hygienisch kontrolliertem Trinkwasser, das eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ausschließt . Dieses wird vor allem durch die Einführung von Grenzwerten für gesundheitsschädliche biologische und chemische Parameter erreicht. Von zentraler Bedeutung ist dabei die mikrobiologische Überwachung des Wassers, die sicherstellen soll, dass keine potenziell gesundheitsschädlichen Darmkeime wie z.B. Escherichia coli und andere Enterobakterien im Wasser nachweisbar sind. Darüber hinaus enthält die Verordnung auch für weniger gefährliche Inhaltsstoffe oder Stoffe, deren Giftigkeit nicht genau bekannt ist, Grenzwerte, die vor allem der Vorsorge dienen.
Neben Inhaltsstoffen, die in einem bestimmten Rahmen normalerweise im Wasser vorkommen wie Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium, Chlorid, Sulfat, Hydrogenkarbonat und Silikat sowie chemisch-physikalische Messwerte (z.B. pH-Wert, Temperatur und
Leitfähigkeit) und summarisch erfasste Werte (gesamter organischer Kohlenstoff: TOC, Wasserhärte u.a.), werden auch Substanzen analysiert, die in Spuren auch im natürlichen Wasser vorkommen können, die aber meistens durch menschliche Eingriffe erhöhte Konzentrationen aufweisen. Dazu gehören zum Beispiel Nitrat, Ammonium, Phosphat oder verschiedene Metalle sowie bestimmte organische Stoffe.
Besondere Bedeutung haben die Analysen primär giftiger, zumeist durch menschliche Eingriffe in das Wasser gelangter Stoffe wie zum Beispiel Schwermetalle (z.B. Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen, Chrom u.a.), Cyanide, Stickstoffverbindungen, chlorierte Lösungsmittel, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (z.B das krebserregende Benz(a)pyren) und Pestizide.
Die regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers auf mögliche Verunreinigungen ist, auch wenn es in Melsungen bislang keinen Grund zur Beanstandung gab, durchaus sinnvoll und notwendig. Die verheerenden Trinkwasserseuchen wie Typhus und Cholera, die noch
bis vor hundert Jahren auch deutsche Städte regelmäßig heimsuchten, sollten daran erinnern, dass große Anstrengungen nötig waren und noch sind, die Bevölkerung mit dem heute nahezu selbstverständlichen, hygienisch einwandfreien Wasser zu versorgen.
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