R i c h t l i n i e
über die Gewährung von Zuschüssen zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze für im
Bereich der Stadt Melsungen wohnhafte Ausbildungsplatzbewerber
I. Allgemeines
1. Der Magistrat unterstützt diejenigen ausbildungsberechtigten Handwerks-, Gewerbe- und sonstigen Betriebe in der Stadt Melsungen, die in ihren Betrieben zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen wollen.
2. Er gewährt deshalb im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Mittel Zuschüsse zu den Kosten für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze.
3. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Förderungsmitteln besteht nicht.
Die Richtlinien und den Antrag zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze können Sie hier herunterladen.
Ansprechpartner
| Ansprechpartner | Raum | Telefon | Fax | |
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Will Matthias
Stellvertr. Haupt- und Personalamtsleiter / Personal- / Kindergartenangelegenheiten |
Rathaus 1. OG Zimmer Nr. 21 | 05661-708-104 | 05661-708-119 |
Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze
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Antrag zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze |
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Richtlinien zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze |
