Straßenausbau sowie Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Stadt Melsungen hat in den zurückliegenden Jahren ihr gesamtes Netz der Ver- und Entsorgungsleitungen untersuchen lassen. Hierzu sind alle Kommunen aufgrund der Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen gesetzlich verpflichtet. Ziel dieser Maßnahme ist es, den gesamten Bestand zu untersuchen und in Schadensgruppen zu klassifizieren. Weiter sieht die gesetzliche Vorgabe vor, dass die schadhaften Leitungsstrecken in einem vorgesehenen Zeitrahmen erneuert bzw. grundlegend saniert werden müssen. Wir gehen derzeit von einer Abwicklung aller Maßnahmen bis zum Jahr 2015 aus. Ziel dieses umfangreichen Sanierungsprogramms ist es, eine Verschmutzung des Grundwassers dauerhaft zu verhindern.
Natürlich werden die grundlegenden Sanierungen am Netz der Ver- und Entsorgungsleitungen in aller Regel auch umfangreiche Straßenbaumaßnahmen zur Folge haben.
Das Land Hessen hat inzwischen ein letztmaliges Förderprogramm aufgelegt, um die Kommunen bei dem nun anstehenden, umfangreichen Sanierungsprogramm zu unterstützen. Selbstverständlich hat die Stadt Melsungen alle gesetzlich zwingenden Erneuerungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen in diesem Programm angemeldet.
Derzeit erarbeiten wir einen Zeit- und Handlungsplan, der die Erneuerung bzw. die grundlegende Sanierung der betroffenen Leitungsstrecken bis zum Jahr 2015 vorsieht.
Nach jetzigem Stand der Dinge ist voraussichtlich auch Ihr Grundstück dem Erneuerungsareal zuzuordnen. Eine detaillierte Ausführungsplanung kann aber erst zu einem späteren Zeitpunkt den Sanierungsbedarf konkretisieren und die auszuführenden Arbeiten bestimmen. Dabei kann es durchaus zu Veränderungen der bezeichneten Gebiete kommen.
Da die Ausführung von Straßenausbau- sowie leitungsgebundenen Maßnahmen mit der Erhebung von Anliegerbeiträgen verbunden ist, hat die Stadtverordnetenversammlung trotz dieses frühen und noch unvollständigen Planungsstandes beschlossen, die voraussichtlich betroffenen Bürgerinnen und Bürger so früh wie möglich zu informieren, um ihnen damit die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen der persönlichen Finanzplanung auf die Belastungen einzustellen. Neben den bereits im Bau befindlichen Straßenzügen und den für das Jahr 2008 bereits angekündigten, werden wir mit weiteren Maßnahmen voraussichtlich im Jahr 2009 fortfahren können.
Leitungsgebundene Beiträge
Die Stadtwerke werden die schadhaften Wasserleitungen sowie das öffentliche Abwasserleitungsnetz grundlegend erneuern.
Diese Erneuerungsmaßnahme i. S. des Generalbewässerungsplanes bzw. Bauprogramms im Bereich Kanalbau ist Bestandteil des Gesamterneuerungsprogramms der Stadt Melsungen.
Nach den Bestimmungen des § 11 Kommunales Abgabengesetz (KAG) i. V. m. der Abwasserbeitrags- bzw. Wasserbeitrags- und -gebührensatzung der Stadt Melsungen erheben die Stadtwerke Melsungen für diese Erneuerungsmaßnahme einen Abwasser- und Wasserbeitrag.
Des Weiteren ist der Aufwand für die Herstellung, Änderung, Erneuerung, Unterhaltung, Reparatur oder Beseitigung (Stilllegung) der Hausanschlussleitung an die Stadt zu erstatten. Die Kosten berechnen sich aus den tatsächlichen Aufwendungen, deren Höhe wir Ihnen zurzeit noch nicht mitteilen können.
Hier finden Sie die gültige Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung sowie die Wasserbeitrags- und -gebührensatzung .
Straßenbeitrag
Nach Abschluss der leitungsgebundenen Maßnahmen wird die Straße neu ausgebaut. Die Ermittlung des Straßenbeitrages erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Grundstücksgröße und der umlagefähigen Straßenausbaukosten.
Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten grundsätzlich für die gesamte Verkehrsanlage ermittelt. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für den Grunderwerb, die Freilegung der Grundflächen, den Straßenkörper (Fahrbahn, Gehwege) mit Unterbau und Oberflächenbefestigung sowie die notwendigen Erhöhungen und Vertiefungen, die Rinnen sowie die Randsteine, die Schrammborde, die Beleuchtungsanlagen für die Straße, die Entwässerungseinrichtungen für die Sammlung und Ableitung des Oberflächenwassers (Niederschlagswassers) der Straße, etc.
Die Beiträge sind grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides zu zahlen.
Sobald ein konkreter Bauzeitplan für die Maßnahmen vorliegt, erhalten Sie eine Einladung für eine Anliegerversammlung. Dabei werden die Ausbauplanung und der voraussichtliche Ablauf der Arbeiten vorgestellt. Ferner wird darüber unterrichtet, ob durch die Arbeiten Beitragszahlungen ausgelöst werden.
Die Straßenbeitragssatzung können Sie hier nachlesen.
Ihre Ansprechpartner in der Stadtverwaltung sind:
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Im Dienstgebäude Schwarzenberger Weg 93:
Martin Dohmann, Tel.: 708 140, Karl Trieschmann, Tel.: 708 145,
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Im Dienstgebäude Rathaus, Am Markt 1:
Katja Stoll, Tel.: 708 121,
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Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine detaillierten Informationen zu den konkreten Einzelmaßnahmen haben. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die o. g. Mitarbeiterin unserer Finanzabteilung und die Mitarbeiter des Bauamtes gerne zur Verfügung.

(1) Areal Pfieffrain I. Bauabschnitt grün (abgeschlossen)
(2) Areal Pfieffrain II. Bauabschnitt rot (abgeschlossen)
(3) Areal Schwarzenberg (abgeschlossen)
(4) Areal Röhrenfurth, Bergstraße (abgeschlossen)
(5) Areal Kesselberg (Baubeginn vermutlich 2012)
(6) Areal Hombach (Baubeginn Sommer 2012 bis 2013)
(7) Areal Bachfeld (Baubeginn vermutlich 2012 bis 2013)
(8) Areal Günsterode (abgeschlossen)
(9) Areal Am Hang/Lindenbergstraße (Baubeginn vermutlich 2012 bis 2013)
(10) Areal Obermelsungen (Baubeginn vermutlich 2013 bis 2014)
(11) Areal Röhrenfurth (Baubeginn vermutlich 2014 bis 2015)
Dieser vorläufige Zeitplan hat den Stand vom 16.02.2012
Die blauen Bereiche wurden vorsorglich markiert, da diese möglicherweise vom Ausbau betroffen sein werden.
Der Zeitpunkt des Baubeginns ist z. T. von der Genehmigung von Fördermitteln abhängig, woraus sich Änderungen in der Reihenfolge des Baubeginns ergeben können. Sobald uns konkrete Informationen zum Baubeginn vorliegen, werden wir Sie zu Informationsveranstaltungen einladen, welche anschließend durch Einzelgespräche vor Ort ergänzt werden.
