Wie in jedem Jahr wird das neue Jahr in Melsungen von vielen Bürgern mit Feuerwerk begrüßt. Aus Brandschutzgründen ist es allerdings gesetzlich verboten, pyrotechnische Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern abzubrennen.
Aufgrund des bevorstehenden Jahreswechsels möchten wir in unserem Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Ordnungsamtes (Malsfeld, Felsberg, Melsungen und Spangenberg) auf die Bestimmungen der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) hinweisen. Danach ist es aus Gründen des Brandschutzes generell verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen.
Zu letzterem zählen insbesondere Fachwerkhäuser. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Außerdem haben Verstöße zivilrechtliche Ansprüche zur Folge, zum Beispiel einen Schadensersatz für Vermögens- und Personenschäden. Fachwerkhäuser sind aufgrund ihrer Bauweise in besonderer Weise brandgefährdet. Wir appellieren deshalb dringend an alle Bürger und Bürgerinnen, dieses Verbot innerhalb des geschützten und auch schützenswerten Bereichs konsequent einzuhalten.
Wir sorgen dafür, dass für die Altstadtbewohner und -besucher genügend attraktive Alternativen zum Abbrennen des Silvesterfeuerwerkes außerhalb des Gefahrenbereiches bestehen. In Melsungen wird es in diesem Jahr erstmalig einen Abbrennplatz auf einem Teilstück des Parkplatzes Sand geben. Der dafür vorgesehen Parkplatzbereich wird zwischen dem 30.12.2019 um 15 Uhr bis zum 02.01.2020 zu diesem Zweck gesperrt.
Papp-, Kunststoff- und sonstige Reste des Feuerwerkes sind in allen Bereichen zu beseitigen.
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