Bei der Stadt Melsungen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim gemeinsamen Ordnungsamt die Vollzeitstelle einer*eines
Ordnungspolizeibeamtin*Ordnungspolizeibeamten (m/w/d)
(bis Entgeltgruppe E 6 TVöD)
zeitlich unbefristet neu zu besetzen.
Das Tätigkeitsspektrum umfasst insbesondere folgende Themenschwerpunkte:
Wir erwarten:
Die Bewerber*innen sollten über eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r oder einen gleichwertigen Abschluss und idealerweise über mehrjährige Erfahrungen im Verwaltungsbereich verfügen. Für die Übernahme der Aufgaben der Ordnungspolizei ist die erfolgreiche Absolvierung eines fachbezogenen Sonderlehrgangs zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamtinnen*Hilfspolizeibeamten im Land Hessen erforderlich und Einstellungsvoraussetzung.
Wir erwarten die Bewerbung von selbstständigen, belastbaren und teamfähigen Persönlichkeiten, die über Kenntnisse in den einschlägigen Microsoft-Anwendungen verfügen. Der Besitz des Führerscheins der Klasse B ist Voraussetzung für die Wahrnehmung der Tätigkeiten ebenso wie die Bereitschaft, den Dienst auch abends und an Wochenenden zu erbringen.
Wir bieten:
Ein leistungsgerechtes Entgelt und die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. Zusatzversorgung zur Alterssicherung, betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung sowie das Fahrrad-Leasing.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis spätestens 19.07.2024 an den Magistrat der Stadt Melsungen, Am Markt 1, 34212 Melsungen, oder per E-Mail an: stadtverwaltung@melsungen.de.
Für weitergehende Auskünfte steht Ihnen die Servicestelle Personal telefonisch unter 05661/708-104 gern zur Verfügung.