Herr Gerhard Ludolph vom Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Melsungen – FWG Melsungen – hat auf sein Mandat verzichtet und somit ist der Sitz in der Stadtverordnetenversammlung frei.
Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz rückt daher Herr Martin Muda, Hospitalstraße 18, 34212 Melsungen, als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Freien Wählergemeinschaft Melsungen – FWG Melsungen – in die Stadtverordnetenversammlung nach.
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte (Mindestzahl bei 10.726 Wahlberechtigten gem. § 25 KWG) unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Melsungen, 06.04.2021
Der Gemeindewahlleiter
der Stadt Melsungen
IV/1 – 05-53-10
Werner