Vertretungsberechtigung für die Stadtwerke Melsungen

Gemäß § 3 Absatz 5 Eigenbetriebsgesetz und § 5 Absatz 5 Betriebssatzung für die Stadtwerke Melsungen geben wir hiermit nachstehend die Namen der Vertretungsberechtigten und den Umfang ihrer Vertretungsbefugnis in der ab dem 01.01.2020 gültigen Form bekannt: