Förderung des Erwerbs von Bestandsgebäuden (Baujahr vor 1985)

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung rücken ältere Bestandsgebäude sowie die Zielgruppe Familie in den Mittelpunkt dieser kommunalen Förderidee. Ziel der Richtlinie ist die Entwicklung einer Anreizwirkung zum Erwerb von gebrauchten Immobilien, wobei eine moderate Steuerung von resourcenintensiven Neubauten beabsichtigt ist.

Ansprechpartner

Olivia Borzuchowski
Stellv. Leiterin Amt für Finanzen und Steuern | Stadtkasse Buchhaltung | Zuschüsse | Beiträge | Vereinsförderung | Bücherei
05661 708 126
05661 708 139

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