Wer in Melsungen den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle beginnt, muss dies anzeigen. Das gleiche gilt, wenn
Mit der Bearbeitung der Gewerbeanzeigen wird erst begonnen, wenn die Verwaltungsgebühr von 28,00 € gezahlt worden ist. Wir empfehlen, das Formular (GewA 1, GewA 2 oder GewA 3) mit Ihren persönlichen Angaben vorzubereiten und im Bürgerbüro abzugeben. Die gewerblichen Tätigkeiten werden durch die genannten Ansprechpartner/-innen auf Richtigkeit überprüft und erfasst.
Die Verwaltungsgebühren (28,00 € für die Bearbeitung/Entgegennahme und 8,00 € für die Empfangsbescheinigung) können dann am hiesigen Kassenautomaten in bar oder mit EC-Karte gezahlt werden. Somit wird gewährleistet, dass die Gewerbeanzeigen an die zuständigen Fachbehörden gesandt werden. Für die Beantragung einer Reisegewerbekarte sind ein Führungszeugnis und eine Gewerbezentralregisterauskunft vorzulegen.
Allgemein ist für die Gewerbeanzeige die Vorlage des Personalausweises oder Passes erforderlich. Bei Gewerbeanmeldungen und -ummeldungen erfordern bestimmte Tätigkeiten eine
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Sollten Sie Rückfragen haben, ob eine Berechtigung, Genehmigung oder Konzession für eine gewerbliche Tätigkeit erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner/-innen.