Schwerpunkte
- Nachbarschaftsstreitigkeiten jeglicher Art
- Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
- Vermögensrechtliche Streitigkeiten
- Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen
- Sühneverhandlungen bei Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses
Vorteile der außergerichtlichen Streitschlichtung
- Aussprache und Einigung untereinander – beste Form der Konfliktbeilegung
- Geringe Wartezeit bis zum Schlichtungstermin (3-4 Wochen)
- Geringe Kosten (liegen um ein Vielfaches unter denen von vergleichbaren Gerichtsverfahren)
- Bei Einigung wird der Vergleich in einem Protokoll festgehalten; er ist damit ein Titel nach der ZPO und 30 Jahre lang vollstreckbar
Schiedsmann der Stadt Melsungen
Werner Boderke
Schiedsmann
Zur Schlade 38
34212 Melsungen
05661-925599
E-Mail: w.boderke@gmx.de
Stellvertretender Schiedsmann der Stadt Melsungen
Dirk Bernhard
Stellvertretender Schiedsmann
Zum Pfieffrain 24a
34212 Melsungen
05661-9287832
E-Mail: dbbernhard@hotmail.de