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Aufstallungspflicht im gesamten Kreisgebiet

13. Februar 2024

Vogelgrippe: Schwalm-Eder-Kreis erlässt 3. Allgemeinverfügung, die am Dienstag, 13. Februar in Kraft tritt

Der Ausbruch der Vogelgrippe (H5N1-Virus) in einem landwirtschaftlichen Legebetrieb in Edermünde in der vergangenen Woche hat Schutzmaßnahmen zur Folge, die der Schwalm-Eder-Kreis in einer Allgemeinverfügung erlassen hat. Die aktuell noch gültige zweite Allgemeinverfügung wird am kommenden Dienstag, 13. Februar, durch die dritte Allgemeinverfügung ergänzt, die dann in Kraft tritt.

Mit dieser Verfügung wird ergänzend festgelegt, dass nicht nur Geflügelhaltungen in der 3-Kilometer-Schutzzone und der 10-Kilometer-Überwachunszone um den betroffenen Betrieb zur Aufstallung verpflichtet sind, sondern ab 13. Februar alle Geflügelhaltungen im Schwalm-Eder-Kreis.

Zudem werden Geflügelschauen im Kreisgebiet untersagt. Weiterhin ist die Ausführung von Geflügel aus dem Schwalm-Eder-Kreis zu Geflügelschauen in anderen Landkreisen nicht zulässig.

Die vollständigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Sie gelten bis zur amtlichen Aufhebung durch den Schwalm-Eder-Kreis. Die dritte Allgemeinverfügung kann bereits auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de eingesehen werden.

 

Dokumente

Pressemitteilung: Dritte Allgemeinverfügung Vogelgrippe

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