Personen, die nicht Betroffene sind, und andere Stellen erhalten auf Antrag Auskünfte aus
dem Melderegister.
In folgenden Fällen können Sie die Übermittlung Ihrer Daten ohne Begründung untersagen:
- gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, der man nicht selbst, aber ein Familienmitglied angehört
- Übermittlung für Alters- und Ehejubiläumsdaten
- gegenüber Parteien, Wählergruppen, Trägern von Abstimmungen
- gegenüber Adressbuchverlagen
- Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
- Den Antrag auf eine Übermittlungssperre können Sie sich herunterladen und ausgefüllt entweder per Post an das Bürgerbüro, Sandstraße 13, 34212 Melsungen, oder per Mail an buergerbuero@melsungen.de senden. Nach erfolgreicher Einarbeitung Ihrer Sperre erhalten Sie von uns eine Bestätigung (diese auch gerne per Mail; dafür vermerken Sie bitte auf dem Antrag Ihre Mailadresse).
Darüber hinaus können Sie die Sperre jeder Melderegisterauskunft beantragen, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihnen aus der Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit erwachsen kann.
Die Begründung für diese Auskunftssperre ist schriftlich abzugeben. Eine Entscheidung hierüber trifft die Meldebehörde.