Personen, die nicht Betroffene sind, und andere Stellen erhalten auf Antrag Auskünfte aus
dem Melderegister.
In folgenden Fällen können Sie die Übermittlung Ihrer Daten ohne Begründung untersagen:
Darüber hinaus können Sie die Sperre jeder Melderegisterauskunft beantragen, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihnen aus der Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit erwachsen kann.
Die Begründung für diese Auskunftssperre ist schriftlich abzugeben. Eine Entscheidung hierüber trifft die Meldebehörde.