Bewohner und Bewohnerinnen der Innenstadt, die mit Hauptwohnsitz dort gemeldet sind und über keinen Einstellplatz und keine Garage in der Nähe der Wohnung verfügen, können einen Bewohner-Parkausweis beantragen.
Ob Sie berechtigt sind einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, können Sie auf der rechten Seite Parkausweisregelung für Bewohner Innenstadt entnehmen.
Der Bewohnerparkausweis wird für die Dauer von einem Jahr ausgestellt und kann entweder persönlich im Bürgerbüro (bitte einen Termin vereinbaren) oder über unser Serviceportal (hier klicken) online beantragt werden und kostet 30,00 Euro.
Für einen Erstantrag wird folgendes benötigt:
Bei einer Verlängerung eines Bewohnerparkausweises benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie die Gebühr.
Bei Änderung des Kennzeichens wird zusätzlich zum Personalausweis oder Reisepass der neue Fahrzeugschein/ die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ggf. wieder Halterbescheinigung) benötigt.