Bewohner und Bewohnerinnen der Innenstadt, die mit Hauptwohnsitz dort gemeldet sind und über keinen Einstellplatz und keine Garage in der Nähe der Wohnung verfügen, können einen Bewohner-Parkausweis beantragen.
Ob Sie berechtigt sind einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, können Sie auf der rechten Seite in der Infobox unter „Parkausweisregelung für Bewohner Innenstadt“ entnehmen.
Der Bewohnerparkausweis wird für die Dauer von einem Jahr ausgestellt und kann entweder persönlich im Bürgerbüro (bitte einen Termin vereinbaren) oder über unser Serviceportal (s. Infobox rechts) online beantragt werden und kostet 30,00 Euro.
Für einen Erstantrag wird folgendes benötigt:
Bei einer Verlängerung eines Bewohnerparkausweises benötigen Sie keine weiteren Unterlagen, wenn sich weder das Kennzeichen noch das Auto geändert haben. Sollten Sie nicht persönlich im Bürgerbüro vorsprechen können, wird eine Vollmacht benötigt.
Bei Änderung des Kennzeichens oder des Autos wird die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sowie der alte Bewohnerparkausweis benötigt. Wenn Sie nicht der Halter sind, benötigen Sie zusätzlich eine neue Halterbescheinigung. Bei Änderungen wir keine Gebühr erhoben.