Katzenhalter, die ihren Katzen einen unkontrollierten Zugang ins Freie gewähren, müsse diese im Stadtgebiet von Melsungen zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen sowie registrieren zu lassen. Dies gilt nicht für Katzen, die weniger als fünf Monate alt sind. Als Katzenhalter gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
Der Nachweis über die Kastration und die Registrierung ist dem Bürgermeister der Stadt Melsungen, Gemeinsames Ordnungsamt, auf Verlangen vorzulegen. Wird eine unkastrierte Katze im unkontrollierten Freigang angetroffen, so kann dem Halter auferlegt werden, das Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen.