Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
- Nachweis über den letzten Wohnsitz des Verstorbenen (Aufenthaltsbescheinigung)
- Personalausweis oder Reisepass der den Sterbefall anzeigenden Person
- Todesbescheinigung des Arztes (nichtvertraulicher Teil) sowie Blatt 1 und 2 (vertraulicher Teil), bei
Feuerbestattung zusätzlich Blatt 3 und bei Obduktion zusätzlich Blatt 4 im Umschlag.
- bei ledigen Verstorbenen zusätzlich: eine Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- bei verheiratetenen Verstorbenen zusätzlich: eine Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
- bei geschiedenen Verstorbenen zusätzlich: eine Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch mit Scheidungsvermerk
- bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich: eine Eheurkunde und die Sterbeurkunde des letzten Ehegatten oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister bzw. als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch mit dem Vermerk, dass der Ehegatte verstorben ist.
Es ist ratsam, die Anmeldung des Sterbefalls einem Bestatter zu überlassen, der dann die Anzeige des Sterbefalls (und auch weitere Behördenangelegenheiten) für Sie erledigt. Sie brauchen dem Bestatter nur die erforderlichen Unterlagen zu geben.
Bei Anforderung einer Sterbeurkunde muss ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden.