Sie wollen von Ihrem Grundrecht der Versammlungsfreiheit Gebrauch machen und zu einer Kundgebung (Versammlung), einem Demonstrationszug oder einer Mahnwache aufrufen?
Bitte melden Sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Ihre Veranstaltung spätestens 48 Stunden vor dem Beginn der geplanten Veranstaltung bei uns schriftlich an.
Notwendige Unterlagen
Eine möglicherweise erforderliche Sondernutzungserlaubnis wird in die versammlungsrechtliche Bestätigung aufgenommen. Sie erhalten von uns schnellstmöglich eine Rückantwort. Sollten für einen Demonstrationszug größere Straßensperrungen erforderlich werden oder während der Veranstaltung zusätzliche Aktionen geplant sein, sorgen wir für eine Abstimmung mit den entsprechenden Fachdienststellen und der Polizei.