Die Stadt Melsungen fördert zurzeit gem. den Richtlinien des Schwalm-Eder-Kreises die Investitionen der örtlichen Vereine. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Der Zuschuss wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Die Bewilligung von Sportfördermitteln erfolgt grundsätzlich auf schriftlichen Antrag. Dem Antrag sind Kostenvoranschläge sowie ein Finanzierungsplan beizulegen. Die Sportfördermittel sind stets zweckgebunden zu verwenden. Die Auszahlung kann in mehreren Mittelraten erfolgen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Kreisausschuss das Vorhaben ebenfalls finanziell unterstützt. Wir empfehlen daher, einen Antrag auf Förderung bei dem Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, Fachbereich Jugend, Familie und Sport – 51.7, Postfach 12 62 in 34568 Homberg zu stellen. Vordrucke können telefonisch unter der Telefonnummer 05681/775-591 oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse sportpflege@schwalm-eder-kreis.de angefordert werden.
Ziel der Förderung ist es, Sportvereine und -verbände bei der Ausstattung mit notwendigem Sportgerät zu unterstützen, soweit dieses nicht ohnehin in den kostenfrei zur Nutzung überlassenen Sporthallen ausreichend zur Verfügung steht.
Für die Beschaffung von Sportgeräten und von anderen für den Sportbetrieb notwendigen Gegenständen, die
kann ein Zuschuss bis zur Höhe von 10% der beihilfefähigen Kosten gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist, dass sich der Kreisausschuss an der Mittelbereitstellung beteiligt und außerdem Landesmittel oder Fördermittel des LSB-Hessen bzw. anderer Sportverbände zur Mitfinanzierung der Anschaffung gewährt werden. Eine Eigenbeteiligung des Vereins in Höhe von mind. 25% der Gesamtkosten muss gewährleistet sein.
Gefördert werden können:
Die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Außensportanlagen (z.B. Sportplätze, Kleinspielfelder, Bolzplätze, Reitanlagen, Tennisplätze etc.) überdachte Sportanlagen (z.B. Vereinsheime bzw. Umkleidegebäude, Schützenanlagen, Reithallen etc.) Bei Baumaßnahmen ist im Regelfall die zusätzliche Beantragung von Fördermitteln des Landes Hessen und/oder des Landessportbundes Hessen möglich und anzustreben.
Die Fördergrundsätze des Schwalm-Eder-Kreises sehen einen Zuschuss in Höhe von 10% der Investitionskosten vor, wenn auch eine Förderung aus Landesmitteln („Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus“) gewährt wird. Bis zu 20% der Investitionskosten, höchstens jedoch 7.670,00 Euro, wenn keine Landesmittel gewährt werden.
Die Kosten der Baumaßnahme müssen mindestens 500,00 Euro betragen.
Der Antragsteller muss sich grundsätzlich in angemessener Höhe durch Eigenmittel und/oder Eigenleistungen an der Maßnahme, für die ein Zuschuss beantragt wird, beteiligen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn eine Eigenleistung in Höhe von mindestens 25% der Gesamtkosten erbracht wird.
Die Baumaßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Der Kreisausschuss muss sich an den Kosten beteiligen.
Sofern der Kreis im Einzelfall eine höhere Kreisbeteiligung gewährt, kann der Magistrat ebenfalls eine höhere Förderquote beschließen.
In Anlehnung an die Kreisrichtlinien fördert die Stadt Melsungen Jugendfreizeiten und internationale Begegnungen.
Gefördert wird die Teilnahme an Wochenendfreizeiten, Wanderfahrten, Zeltlagern, sonstigen Ferien- und Urlaubsmaßnahmen, Ferienspiele sowie Stadtranderholungen.
Der Zuschuss beträgt 1,00 Euro pro Tag und Teilnehmer. Zuschussberechtigt sind TeilnehmerInnen vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, bezogen auf den Zeitpunkt der Maßnahme. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme 2 Tage dauert und mind. 6 zuschussberechtigte Personen daran teilnehmen. Pro 6 und je weitere 10 TeilnehmerInnen kann ein Leiter über 21 Jahre bezuschusst werden.
Der Zuschuss beträgt 1,50 Euro pro Tag und Teilnehmer. Zuschussberechtigt sind TeilnehmerInnen vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, bezogen auf den Zeitraum der Maßnahme.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahme mind. 4 Tage dauert und jeweils mind. 6 für eine Bezuschussung in Betracht kommende Personen daran teilnehmen. Die Höchstdauer beträgt 4 Wochen. An- und Abreise werden als volle Tage berechnet. Pro 6 und je weitere 10 TeilnehmerInnen kann ein Leiter über 21 bezuschusst werden.
Nach Durchführung der Maßnahme ist eine Übersicht der Teilnehmer/innen einschl. Geburtsdatum und Wohnsitz einzureichen. Die Teilnahme an der Maßnahme ist von den Zuschussberechtigten durch Unterschrift zu bestätigen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Stadt Melsungen gewährt Schülern, die Ihren Wohnsitz in Melsungen haben, aus Anlass ihres Schullandheimaufenthaltes einen Zuschuss in Höhe von 12,80 Euro. Der Antrag auf Zuschuss ist von der besuchten Schule zu stellen.
Für die Anschaffung von Musikinstrumenten gewährt die Stadt Melsungen einen Zuschuss von 20% der Investitionskosten.