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Ausbildungssuche zählt für die Rente

3. Juli 2024

Wer nach der Schule auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz ist, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung trotzdem schon Zeiten erwerben. Dazu sollten sich Schulabgängerinnen und Schulabgänger als ausbildungssuchend melden, teilt die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit.

Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können Rentenansprüche begründen und zu Rentensteigerungen führen.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Schulabgängerinnen und Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind, sich bei der Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter als ausbildungssuchend melden und die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat dauert.

Weitere Informationen – auch über die Ausbildungs- und Studienangebote der Deutschen Rentenversicherung Hessen – gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main ist der größte Sozialversicherungsträger in Hessen. Sie betreut rund 2,4 Millionen Versicherte, 584.000 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Bei Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Prävention sowie Altersvorsorge ist sie die regionale Ansprechpartnerin in Hessen.

Frankfurt am Main, 3. Juli 2024

Astrid Morchat
Pressesprecherin
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 60521025
Telefax: (069) 60521036
E-Mail: pressestelle@drv-hessen.de
www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de

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Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
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