Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat am 06.07.2021 beschlossen, die Entwürfe (einschließlich Begründung) zur o. g. Bauleitplanung (B-Plan Nr. 112 „In der Hege“) zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 112 befindet sich am nördlichen Rand von Röhrenfurth zwischen den Straßen „Vierbuchenstraße“ und „Ostwaldstraße“ und schließt an die bebaute Ortslage an. Der Geltungsbereich hat einen Umfang von etwa 1,58 ha und umfasst die Flurstücke 98/32 und 79/3 sowie die Straßenparzellen 83/7 (teilweise), 83/8 (teilweise), 77/11 (teilweise) und 70/1 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Röhrenfurth. (siehe auch Darstellung unten).
Gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet durchgeführt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 112 „In der Hege“ einschließlich Begründung, Umweltbericht und artenschutzrechtliche Einschätzung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden während des unten genannten Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch im Internet unter www.melsungen.de/wirtschaft-standort/bauleitplanung veröffentlicht.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 112 „In der Hege“ einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit
vom 20.09.2021 bis einschließlich 22.10.2021
bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Besondere Regelungen auf Grund der gegenwärtigen Corona-Pandemie-Situation:
Zutritt zum Stadtbauamt wird nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und nur für eine beschränkte Personenzahl (zeitgleich) gewährt. Die telefonische Anmeldung erfolgt unter der Rufnummer 05661 – 708142.
Auf weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zum Betreten des Stadtbauamtes wird verwiesen. Bitte informieren Sie sich hierzu auf unserer Internetseite: www.melsungen.de oder telefonisch.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Schutzgüter und Umweltinformation | ||
Mensch | Aussagen des Planungsraums bzgl. seiner Erholungseignung und -funktion, Eignung als Wohnstandort (auch bzgl. Lage abseits von Lärmquellen) | Umweltbericht |
Fauna/Artenschutz | Aussagen zur Betroffenheit der Avifauna, Hinweise auf artenschutzbezogene Vermeidungsmaßnahme (insb. auch Bedeutung westlicher Gehölzbestand) | Umweltbericht, behördliche Stellungnahme, Artenschutzgutachten |
Flora | Aussagen zu Struktur und Biotopausstattung sowie Biotopentwicklung auch hinsichtlich der Habitateignung für die Fauna, Hinweis auf geschützte Biotope (Gehölzbestand am westlichen Rand/Biotopschutz) | Umweltbericht, behördliche Stellungnahme, Artenschutzgutachten |
Orts- und Landschaftsbild | Informationen zur Einbindung des Baugebiets in Orts- und Landschaftsbild | Umweltbericht |
Boden | Informationen zu Bodenart und Bodenbeschaffenheit, Geologie und Bodenaufbau, Bodenzustand, Bedeutung und Betroffenheit sowie Funktion der Böden, Umfang der Bodenversiegelung, Versickerung
Hinweis auf das Fehlen von Altflächen |
Umweltbericht
behördliche Stellungnahmen |
Boden + Fläche | Aussagen zur Flächeninanspruchnahme, zum Gebot des schonenden Umgangs mit Boden, zu alternativen Planungsflächen sowie zu Innenentwicklungsmöglichkeiten | Bebauungsplanbegründung und Umweltbericht
behördliche Stellungnahme |
Wasser | Informationen zu Umgang, Ableitung und Versickerung von Niederschlagswasser | Umweltbericht |
Klima | Aussagen zu Auswirkungen auf das Kleinklima, Kaltluftbahnen und Kaltluftentstehungsgebiete | Umweltbericht |
Naturschutz/Eingriffs-Ausgleichsplanung | Informationen zu den Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen, Aussagen zu Intensität der Eingriffswirkung
Stellungnahme zu Umfang und Bedarf ergänzender naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und -flächen |
Umweltbericht
behördliche Stellungnahmen |
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch als e-mail (an die Adresse christa.thein@melsungen.de) oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Melsungen, 01.09.2021
Der M a g i s t r a t
der Stadt Melsungen
III 4/61-04-00
gez. Boucsein
Bürgermeister