1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 B „Auf den Pfieffewiesen“ und 5. Änderung des Flächennutzungsplans; Stadtteil Adelshausenhier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat am 12.06.2019 beschlossen, die Entwürfe (einschließlich Begründung) zur o. g. Bauleitplanung (1. Änd. B-Plan Nr. 29 B „Auf den Pfieffewiesen“ und 5. Änderung des Flächennutzungsplans) zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich des Bebauungsplans:
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans 29 B befindet sich im Stadtteil Adelshausen am östlichen Rand des Gewerbe- und Industriegebiets „Pfieffewiesen“ und westlich der Bundesstraße 487. Der Geltungsbereich weist einen Umfang von ca. 0,9 ha und umfasst die Flurstücke 13/34 (tlw.), 13/35 (tlw.), 50/3 (tlw.) und 60/3 (tlw.) der Flur 6, Gemarkung Adelshausen.
Änderungsbereich des Flächennutzungsplans:
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans betrifft den südöstlichen Teilbereich der Bebauungsplanänderung. Er hat einen Umfang von etwa 0,26 ha und umfasst Teile des Flurstücks 60/3 (Flur 6, Gemarkung Adelshausen).
Geltungsbereich Bebauungsplan 29 B (1. Änderung) und Änderungsbereich Flächennutzungsplan (schraffierte Fläche)
Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 29 B „Auf den Pfieffewiesen“ und zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 12. August 2019 bis einschließlich 13. September 2019
bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden montags, dienstags und mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Schutzgüter und Umweltinformation | Art der Information | |
Mensch | Informationen zu gewerblichen Emissionen und Immissionen im Einwirkungsbereich der Betriebserweiterung | Schalltechnisches Fachgutachten
Begründung + Umweltbericht behördliche Stellungnahme |
Fauna/Artenschutz | Aussagen zum Artenvorkommen, Information zu den von der Planung potentiell betroffenen Arten (insbesondere Avifauna, Fledermäuse, Haselmaus, Reptilien, Insekten) und zu möglichen Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen | Fachgutachten: Artenschutz
Umweltbericht behördliche Stellungnahme |
Flora | Aussagen zu Struktur und Biotopausstattung | Umweltbericht |
Orts- und Landschaftsbild | Informationen zur Einbindung des Baugebiets in Orts- und Landschaftsbild | Umweltbericht |
Boden | Informationen zu Bodenart und Bodenbeschaffenheit, Bedeutung und Betroffenheit sowie Funktion der Böden, Umfang der max. zulässigen Bodenversiegelung | Umweltbericht
behördliche Stellungnahmen |
Wasser | Informationen zur Betroffenheit des Schutzguts Wasser und zur Versickerung von Niederschlagswasser | Umweltbericht
behördliche Stellungnahmen |
Klima | Aussagen zu Auswirkungen auf das Kleinklima, Kaltluftbahnen und Kaltluftentstehungsgebiete | Umweltbericht |
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus werden gem. § 4a Abs. 4 BauGB die auszulegenden Unterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Stadt Melsungen, https://www.melsungen.de/aktuelles/ veröffentlicht. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse christa.thein@melsungen.de gerichtet werden.
Melsungen, den 09.07.2019
Der Magistrat
der Stadt Melsungen
gez. Hund
Erste Stadträtin