Gemäß § 2 Abs. 1 wird hiermit Folgendes öffentlich bekannt gemacht:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat am 05.10.2021 den Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Sandstraße“ beschlossen. Nach § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sandstraße“.
Plangebiet befindet sich in Melsungen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende in der Gemarkung Melsungen liegenden Flurstücke:
Flur 6: 29/17 (tlw.), 29/10, 40/30, 40/28, 45/12, 49/7, 49/8, 49/5, 40/4, 40/24, 45/11, 45/8
Flur 7: 487/6, 357/2, 8, 484/9, 485/9, 481/9, 482/6, 480/6, 483/9, 2/22 (tlw.) Flur 15: 177/4, 101/3 bis 101/7, 197 (tlw.)
Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch die Schloßstraße, im Osten durch die Fulda, im Süden durch die vorhandene Bebauung sowie Mühlenstraße und im Westen durch die Kasseler Straße.
Errichtung einer Wohnetage auf dem geplanten Parkhaus
Im Bereich der festgesetzten Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Handel, Parkhaus“ (Teilgebiet 3) soll zusätzlich eine Wohnnutzung ermöglicht werden. Mit der Bereitstellung eines weiteren Wohnungsangebotes in der Innenstadt kann der hohen Nachfrage nach innerstädtischem Wohnraum entgegengewirkt werden.
Da im Bereich des Teilgebietes 3 kein Handel vorgesehen ist, wird die Zweckbestimmung korrigiert. Das Sondergebiet (TG 3) dient ausschließlich der Unterbringung eines Parkhauses sowie einer Stellplatzanlage. Im Bereich des Parkhauses wird ein Obergeschoss zugelassen, das der Unterbringung von Wohnflächen vorbehalten ist. Die bislang festgesetzte Gebäudehöhe wird entsprechend angepasst.
Die Teilgebietsfläche 2 ist als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel, Wohnen, Geschäfts- und Bürogebäude, Gastronomie, Hotel“ festgesetzt. Im Einmündungsbereich „Sandstraße/Zur Bleiche“ wurde die Baugrenze 8,5 m eingerückt. In diesem Bereich ist die Anordnung einer Anlieferungszone vorgesehen. Darüber hinaus dient der Versatz der Wahrung von Sichtverhältnissen in den Straßenraum. Um eine Überbauung der Anlieferungszone zu ermöglichen, wird im Rahmen der 2. Änderungsplanung eine weitere Baugrenze für die Obergeschosse dargestellt.
Die Planungen zur Umgestaltung der Sandstraße wurden inzwischen konkretisiert. Im Bereich Sandstraße/Zur Bleiche ist die Errichtung einer Kreisverkehrsanlage vorgesehen. Darüber hinaus soll die geplante Parkebene im Bereich der Sondergebietsfläche (Teilgebiet 2) durch eine private Ein- und Ausfahrtspur erschlossen werden.
Die unverbindliche Neuaufteilung des Verkehrsraumes sowie der geplante Ein- und Ausfahrtbereich zur Sondergebietsfläche 2 werden entsprechend der Planung zur Neugestaltung der Sandstraße nachrichtlich in der Planzeichnung des Bebauungsplanes dargestellt.
Gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) wird die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet durchgeführt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Sandstraße“ einschließlich Begründung werden während des unten genannten Auslegungszeitraumes gemäß § 4a Abs. 4 Baugesetzbuch im Internet unter www.melsungen.de/wirtschaftstandort/bauleitplanung veröffentlicht.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 80 „Sandstraße“ einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 25.10.2021 bis einschließlich 26.11.2021 bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Besondere Regelungen auf Grund der gegenwärtigen Corona-Pandemie- Situation:
Zutritt zum Stadtbauamt wird nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und nur für eine beschränkte Personenzahl (zeitgleich) gewährt. Die telefonische Anmeldung erfolgt unter der Rufnummer 05661 – 708142.
Auf weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zum Betreten des Stadtbauamtes wird verwiesen. Bitte informieren Sie sich hierzu auf unserer Internetseite: www.melsungen.de oder telefonisch.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch als e-mail (an die Adresse christa.thein@melsungen.de) oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sandstraße“, Stadt Melsungen, wird nach § 13a Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Melsungen, den 13.10.2021
Der Magistrat der Stadt Melsungen III 4/61-04-00
gez. Hund Erste Stadträtin