Wenn Sie zum Stichtag 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.
Die Grundsteuer muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 neu geregelt werden, da die Grundstücke aktuell auf Werten aus dem Jahr 1964 bewertet werden. Das Land Hessen hat sich für eine einfache Berechnungsform entschieden. Wenn Sie zum Stichtag 01. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.
Die Abgabe muss zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 elektronisch mit ELSTER an das jeweils zuständige Finanzamt erfolgen.
Unter dem Link https://finanzamt.hessen.de/Grundsteuerreform finden Sie Checklisten mit den notwendigen Daten für die Abgabe der Erklärung sowie viele weitere Informationen zur Grundsteuerreform. Zudem stehen Ihnen die Finanzämter als zentrale Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung.