Am 08.10.2023 findet die Landtagswahl statt.
Ab dieser Wahl gibt es neue Wahlbezirkseinteilungen in der Kernstadt Melsungen.
Aufgrund des Rückganges der Urnenwählerinnen und –wähler in den Wahllokalen wurden die Wahlbezirke 1 (Stadthalle) und 3 (Behindertenwohnanlage), 4 und 5 (Kindergarten Bachfeld) sowie 8 (AWO-Altenzentrum) und 9 (Radko-Stöckl-Schule) zusammengelegt. Die neuen Wahlbezirke in der Kernstadt setzen sich aktuell wie folgt zusammen (in Klammern die Wahllokale):
Wahlbezirk 1 (Stadthalle)
Wahlbezirk 2 (Schlothschule)
Wahlbezirk 3 (Harnings Mühle)
Wahlbezirk 4 (Bahnhof)
Wahlbezirk 5 (Christian-Bitter-Schule)
Wahlbezirk 6 (Radko-Stöckl-Schule)
Auf den Wahlbenachrichtigungen sind die entsprechenden Wahllokale eingetragen. Diese Benachrichtigungen werden frühestens ab dem 28.08.2023 verschickt. Spätestens am 17.09.2023 müssen die Wahlbenachrichtigungen bei jeder wahlberechtigten Person vorliegen.
Es besteht weiterhin aber auch die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Briefwahlunterlagen können Sie online oder mit Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Der Link für die Onlinebeantragung wird ab 25.08.2023 auf der Homepage (https://www.melsungen.de/rathaus-politik/politik/wahlen/) aktiv sein.
Für die Beantragung mit der Wahlbenachrichtigung nutzen Sie bitte den Briefkasten des Dienstleistungszentrums, Sandstraße 13, oder reichen ihn per Post ein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros der Stadt Melsungen werden Ihnen die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich auf dem Postweg zukommen lassen. Vermeiden Sie bitte den direkten Kontakt im Bürgerbüro, um Zeit zu sparen.
Achten Sie bitte auch darauf, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragt werden (Postweg bedenken!) und der Briefwahlumschlag rechtzeitig bis spätestens 08.10.2023, 18 Uhr, im Briefkasten des Dienstleitungszentrums liegt.
Bei der diesjährigen Landtagswahl gibt es im Wahlbezirk 6 (Radko-Stöckl-Schule) sowie im Briefwahlbezirk 3 die Besonderheit der repräsentativen Wahlstatistik. Hier werden jeweils Stimmzettel mit einem zusätzlichen Buchstaben in der rechten oberen Ecke ausgehändigt. Diese Buchstaben (A-M) dienen zur statistischen Auswertung, getrennt nach Geschlecht und Geburtsjahrgängen.
Bei der Auswahl dieser Wahlbezirke wurde darauf geachtet, dass sie mindestens 400 Wahlberechtige bzw. Wählerinnen und Wähler anhand der letzten Wahl umfasst. Die Geburtsjahrgänge werden zu so großen Gruppen (lediglich sechs) zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind. Es wird darauf geachtet, dass Wählerverzeichnisse und mit dem Buchstaben gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden. Die Stimmenauszählung erfolgt wie bisher – vorerst ohne statistische Auswertung. Diese Auswertung erfolgt später – ohne Wählerverzeichnis.
Weiterhin wird es auch keine Veröffentlichung dieser einzelnen repräsentativen Wahlbezirke geben.
Sollten aber Fragen oder Probleme auftreten, steht Ihnen das Wahlamt und das Bürgerbüro der Stadt Melsungen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Melsungen, 16.08.2023
Der Magistrat der
Stadt Melsungen
IV/1 – 05-50-00
Boucsein
Bürgermeister