Das Amt für Finanzen und Steuern der Stadt Melsungen informiert darüber, dass für das Jahr 2022 keine Bescheide über Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Abfallgebühren) versandt werden, da sich die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Höhe der Abfallgebühren gegenüber dem Jahr 2021 nicht verändert haben.
Zu Beginn des Jahres 2022 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung in den Heimatnachrichten Melsungen und auf der Homepage der Stadt Melsungen (www.melsungen.de). Bisherige Zahlungspflichten bleiben weiterhin bestehen. Die genauen Fälligkeitstermine (15.02./15.05./15.08./15.11.) sind dem zuletzt versandten Abgabenbescheid zu entnehmen. Möchten Sie dennoch einen formellen Bescheid über die Grundbesitzabgaben erhalten, können Sie uns dies gern telefonisch (05661/708-127) oder per E-Mail (janina.saur@melsungen.de) mitteilen.