Nachdem in einem landwirtschaftlichen Legebetrieb in Edermünde in der vergangenen Woche eine Form der Vogelgrippe (H5N1-Virus) ausgebrochen war, musste das Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Hessen in Wiesbaden sowie dem Regierungspräsidium in Kassel erforderliche Maßnahmen veranlassen, die unter anderem die Keulung des Geflügelbestandes im betroffenen Betrieb nach sich zog.
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurden um den betroffenen Betrieb per Allgemeinverfügung eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In beiden Zonen ist eine Aufstallung von Geflügel verpflichtend.
Zudem empfiehlt der Schwalm-Eder-Kreis nach wie vor eine vorläufige Aufstallung für das gesamte Kreisgebiet.
Folgende gesetzliche Regelungen sind für alle Geflügelhaltungen zum Schutz vor Vogelgrippe einzuhalten:
Was mache ich, wenn ich einen verendeten Wildvogel finde?
Bürgerinnen und Bürger, die in freier Natur verendete Wildvögel finden, werden gebeten, den Diensthabenden des Bauhofs, Herrn Christian Schürholz telefonisch unter 05661/708-145 zu benachrichtigen. Das verendete Tier wird sodann durch den Bauhof fachgerecht eingesammelt und dem Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises zur Untersuchung übergeben.
Weitere Informationen für Geflügelhaltungen und zum Umgang mit verendeten Wildvögeln gibt es auf der Internetseite des Hessischen Umweltministeriums unter www.umwelt.hessen.de