Straßenbeiträge

Gem. § 11 KAG in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der Stadt Melsungen erhebt die Stadt zur Deckung des Aufwands für den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Beiträge. Weitere Bestimmungen sind in der Straßenbeitragssatzung der Stadt Melsungen festgelegt.

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