Auf Grundlage der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229) und des Hessichen Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) vom 17. März 1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 31. Oktober 2001 (GVBl. I S. 434), hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 23. Juni 2020 für das Freibad der Stadt Melsungen folgenden Tarif beschlossen:
Kinder unter 11 Jahre | frei |
Kinder/Ermäßigte* (11 – 16 Jahre) | 3,00 Euro |
Erwachsene (Personen ab 16 Jahre) | 5,00 Euro |
Tagesfamilienkarte (Ehepaar / Alleinerziehende und Kinder) |
11,00 Euro |
Kurzschwimmertarif (gilt ab 1,5 Std. vor Schließung) | 3,50 Euro |
Die Einzelkarte berechtigt zum einmaligen Eintritt in das Freibad
Kinder unter 11 Jahre | frei |
Kinder/Ermäßigte* (11 – 16 Jahre) | 27,00 Euro |
Erwachsene (Personen ab 16 Jahre) | 45,00 Euro |
Kinder unter 11 Jahre | frei |
Kinder/Ermäßigte* (11 – 16 Jahre) | 45,00 Euro |
Erwachsene (Personen ab 16 Jahre) | 80,00 Euro |
MT Leistungsschwimmer Erwachsene (Jahreskarte) | 100,00 Euro |
MT Leistungsschwimmer Kind (11 bis 16 Jahre) – Jahreskarte |
75,00 Euro |
für 2 Personen (Ehepaar) | 140,00 Euro |
Zuschlag pro Kind bis zum 16. Lebensjahr | 15,00 Euro |
Höchstbetrag für Familienkarte | 170,00 Euro |
Alleinerziehende | 70,00 Euro |
Zuschlag pro Kind bis zum 16. Lebensjahr | 15,00 Euro |
Höchstbetrag für Familienkarte | 100,00 Euro |
Schulen, die aus der Trägerschaft des Schwalm-Eder-Kreises finanziert werden
Je Schüler (ab 11 Jahre) |
3,00 Euro |
Vereine | 3,00 Euro |
Lehrkraft / Betreuer | frei |
In den Gebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Als Ermäßigte gelten Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Schüler und Studenten bis zum 27. Lebensjahr, Schwerbehinderte ab einem Grad von 50 %, ihnen Gleichgestellte, ALG II-Bezieher, Sozialhilfeempfänger, Personen in Berufsausbildung sowie Wehrpflichtige, die ihren Wehr- bzw. Ersatzdienst ableisten, bei Führung eines entsprechenden Nachweises.
Begleitpersonen von blinden und außergewöhnlich gehbehinderten Schwerbehinderten sowie von hilfsbedürftigen Personen (Nachweis a. G., B und H im Schwerbehindertenausweis) erhalten freien Eintritt. Als Familien gelten 2 Erwachsene mit Kindern, die zumindest zu einem der Erwachsenen in verwandtschaftlicher Beziehung stehen. Als Kinder gelten Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie Schüler und Studenten bis zum 27. Lebensjahr.
Nichtschulpflichtige Kinder haben nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt zum Freibad. Kinder unter 11 Jahren haben in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt.
Anträge auf Sondernutzungen werden vom Magistrat im Einzelfall behandelt.
Eine Rücknahme bzw. Erstattung von Mehrfach-/Saisonkarten ist nicht möglich.
Die Übertragung von Dauer- und Familienkarten ist nicht gestattet und hat ihre Einziehung zur Folge.
Eintrittskarten, die vor der Tarifumstellung erworben wurden, werden entsprechend der aktuell gültigen Tarifordnung umgerechnet.
Der Tarif für das Freibad der Stadt Melsungen tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Tarif vom 25. August 2010 außer Kraft.
Vorstehender Tarif für das Freibad der Stadt Melsungen wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Melsungen, 19.05.2021
Stadtbauamt
III/-ag-74-31-02
Der Magistrat
Der Stadt Melsungen
gez. Hund
Erste Stadträtin