Der Landkreis bietet auch im Jahr 2023 in den kreiseigenen Freizeiteinrichtungen im Haus Schwalm-Eder in Westerland auf der Insel Sylt und im Buchenhaus in Schönau am Königssee Erholungsangebote für Senioren an. Antragsberechtige können hierfür Zuschüsse in den Bürgerbüros beantragen.
Vize-Landrat Jürgen Kaufmann freut sich mitteilen zu können, dass der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises bei seiner Sitzung am 6. März 2023 der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bezuschussung von Seniorenfreizeiten in Höhe von insgesamt 5.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 zugestimmt hat.
Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses stellen, sofern ihr monatliches Einkommen unter der Einkommensgrenze gemäß Paragraf 85 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – liegt.
Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 1.004 Euro für Alleinstehende und 1.145 Euro für Ehepaare zuzüglich der Unterkunftskosten. Bei Ehepaaren ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten die Altersvoraussetzungen erfüllt. Die Zuschüsse können höchstens alle zwei Jahre und für längstens 14 Tage gewährt werden.
Einzelne Plätze für das Jahr 2023 gibt es derzeit noch für das Haus Schwalm-Eder in Westerland auf der Insel Sylt und noch im Buchenhaus in Schönau am Königssee.
Die Beantragung der Zuschüsse für die Seniorenfreizeiten kann im jeweiligen Bürgerbüro der Städte und Gemeinden vorgenommen werden.
Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung in Homberg sind Frau Lauterbach (Telefon: 05681 775 492) für die Anmeldung zur Seniorenfreizeit und für Fragen zur Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme wenden Sie sich an Frau Heike Steinbach (Telefon: 05681 775 226).