Dorfentwicklung
Melsungen wurde 2021 als neuer Förderschwerpunkt in der Förderung der Dorfentwicklung in Hessen anerkannt.
Ein Zukunftsplan für die Melsunger Stadtteile
Im Jahr 2021 wurde 2021 als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung in Hessen anerkannt. Ziel des Förderprogramms ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktive und lebendige Lebensorte zu stärken sowie ihre sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale weiterzuentwickeln.
Nach mehreren Monaten intensiver Arbeit wurde ein zukunftsorientiertes Konzept für die Entwicklung unserer Stadtteile erarbeitet. Das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) ist unser „Zukunftsplan“ für die kommenden Jahre. Es behandelt wichtige Themen wie den demografischen Wandel, die städtebauliche Entwicklung, die Infrastruktur, die Nahversorgung, den Klimaschutz sowie die Freizeit- und Tourismusentwicklung.
Das IKEK wurde am 17.10.2023 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Es bildet die Grundlage für die Umsetzung zahlreicher kommunaler Projekte und schafft gleichzeitig die Voraussetzungen für die Förderung privater Vorhaben. Mit dem Beschluss beginnt die Umsetzungsphase, in der sowohl öffentliche als auch private Projekte schrittweise realisiert werden können.
Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) Melsungen „beständig im Wandel“ (hier klicken)
Aktueller Stand und Veranstaltungen
Auf dieser Webseite informieren wir Sie regelmäßig über den aktuellen Stand der Dorfentwicklung und die weiteren Schritte. Schauen Sie gerne immer wieder vorbei, um sich zu informieren und den Entwicklungsprozess aktiv zu begleiten.
Die nächste öffentliche Informationsveranstaltung findet voraussichtlich am Mittwoch, den 26.08.2026, statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich über den aktuellen Stand der Umsetzung der öffentlichen Projekte zu informieren. Weitere Informationen zur Veranstaltung werden in Kürze veröffentlicht.
Informationen zu privaten Fördermaßnahmen
Ein wichtiges Ziel der Dorfentwicklung ist der Erhalt und die Weiterentwicklung der ortstypischen Baukultur, die bei der Förderung von kommunalen und privaten Maßnahmen berücksichtigt werden muss. Bis einschließlich 2028 können private Vorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung gefördert werden.
Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenfreie und unverbindliche städtebauliche Erstberatung in Anspruch nehmen. Das beauftragte Beratungsbüro informiert Sie über die Fördermöglichkeiten, berät Sie zur Gestaltung Ihres Vorhabens und erstellt ein Beratungsprotokoll. Dieses ist eine Voraussetzung für die spätere Antragstellung. Anschließend können Sie ein Architekturbüro Ihrer Wahl mit der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens beauftragen.
Für einen Beratungstermin wenden Sie sich bitte an das beauftragte Beratungsbüro:
Dipl.-Ing. Architekt
Herr J. Michael Ruhl
Tel.: 06631/73119
E-Mail: info@ruhl-geissler.de
Eine kompakte Übersicht zu den Fördervoraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie im Informationsflyer (hier klicken).
Die Abgrenzungen der einzelnen Fördergebiete sind in den folgenden Karten dargestellt:

