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Vogelgrippe in Betrieb in Edermünde bestätigt

5. Februar 2024

Der erste Verdacht auf Vogelgrippe in einem Geflügelbestand in Edermünde hat sich durch einen entsprechenden Laborbefund bestätigt. Um eine weitere Verbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, werden Restriktionszonen eingerichtet sowie eine Allgemeinverfügung erlassen.

In einem Geflügelbestand in Edermünde hat sich der Verdacht auf einen Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt. Die zirka 15.000 Legehennen des betroffenen Betriebs sind bereits fachgerecht getötet und werden nun durch eine Fachfirma entsorgt. Die Desinfektion des Betriebs dauert zurzeit noch an. Das Technische Hilfswerk hat zudem vor dem Betrieb eine Desinfektionsschleuse in Betrieb genommen.

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, werden um den betroffenen Betrieb per Allgemeinverfügung eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von 10 Kilometern eingerichtet. In beiden Zonen ist eine Aufstallung von Geflügel verpflichtend. Eine Aufstallung wird zudem für das gesamte Kreisgebiet vorläufig empfohlen.

In den Restriktionszonen ist es unter anderem verboten, Geflügel und Geflügelprodukte zu transportieren. Zudem werden in der Schutzzone klinische Proben bei allen Geflügelhaltungen von Enten, Gänsen, Hühnern und Puten durch das zuständige Veterinäramt genommen. In der Überwachungszone werden diese nur stichprobenartig kontrolliert.

„In der Schutzzone liegen vollständig die Edermünder Ortsteile Grifte, Haldorf und Holzhausen. Der Ortsteil Besse ist anteilig betroffen. Weiterhin anteilig betroffen ist das Gemeindegebiet Guxhagen mit den Ortsteil Guxhagen. Aus dem benachbarten Landkreis Kassel sind die Stadtteile Guntershausen, Hertingshausen und Kirchbauna von Baunatal sowie der Ortsteil Dörnhagen der Gemeinde Fuldabrück anteilig betroffen.“

Aus dem benachbarten Landkreis Kassel sind die Stadtteile Guntershausen, Hertingshausen und Kirchbauna von Baunatal sowie der Ortsteil Dörnhagen der Gemeinde Fuldabrück anteilig betroffen.

Die vollständigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Sie gelten bis zur amtlichen Aufhebung durch den Schwalm-Eder-Kreis.

Die Allgemeinverfügung gilt ab 3. Februar 2024 und ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar.

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