Amtliche Bekanntmachung
Feststellung
gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Der bei den Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl 2026 in den Ortsbeirat Adelshausen der Stadt Melsungen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 6 – Bürgerliste Adelshausen, BLA
lfd. Nr. 7, Herr Max Leukam hat mit Schreiben vom 01.04.2026 auf sein Mandat verzichtet zum 01.04.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Adelshausen der Stadt Melsungen nachrückt:
Nr. 6 – Bürgerliste Adelshausen, BLA
lfd. Nr. 5, Herr Alexander Leck, Melsungen, 97 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter Frank Werner, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Melsungen, 01.04.2026
Der Wahlleiter der
Stadt Melsungen
Ordnungsamt
Am Markt 1
34212 Melsungen