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Antragsfrist für Kulturförderung endet am 30.04.2024

18. April 2024

Noch bis zum 30. April können Kulturschaffende, Vereine und Initiativen Anträge auf Förderung kultureller Projekte im und für den Schwalm-Eder-Kreis bei der Kreisverwaltung stellen.

Zweimal im Jahr zum 30.04. und 31.10. können Anträge zur Förderung von kulturellen Projekten und Veranstaltungen eingereicht werden.

Seit 2020 verfügt der Schwalm-Eder-Kreis über eine neue kommunale Kulturförderrichtlinie. Ziel war und ist es, das breite, vor allem auch ehrenamtlich getragene Kulturangebot im Landkreis in seiner Vielfalt fördern und unterstützen zu können.

„Der Schwalm-Eder-Kreis hat kulturell einiges zu bieten und es freut mich sehr, dass wir auch in diesem Jahr die Möglichkeit haben das große Engagement der Kulturschaffenden im Landkreis zu unterstützen“, so Marina Saurwein, Kultur- und Partnerschaftsbeauftragte des Schwalm-Eder-Kreises.

Projekte können in der Regel mit einer maximalen Fördersumme von 1.000 Euro gefördert werden. Die Antragstellung ist ausschließlich online möglich.

Den Link zum Antragsformular, weitere Informationen sowie die ausführliche Förderrichtlinie sind auf www.schwalm-eder-kreis.de/kultur zu finden. Für Rückfragen steht außerdem Marina Saurwein, Kultur- und Partnerschaftsbeauftragte des Landkreises, per Mail an marina.saurwein@schwalm-eder-kreis.de oder unter 05681/775-1547 zur Verfügung.

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34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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