Personen, die nicht Betroffene sind, und andere Stellen erhalten auf Antrag Auskünfte aus dem Melderegister.
In folgenden Fällen können Sie die Übermittlung Ihrer Daten ohne Begründung untersagen:
Einen Antrag können Sie entweder nach vorheriger Terminvereinbarung im Bürgerbüro oder direkt online über unsere Homepage stellen.
Darüber hinaus können Sie die Sperre jeder Melderegisterauskunft beantragen, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihnen aus der Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit erwachsen kann.
Die Begründung für diese Auskunftssperre ist schriftlich abzugeben.
Eine Entscheidung hierüber trifft die Meldebehörde.
Melsungen, den 01. März. 2023
Der Magistrat
der Stadt Melsungen
M02.0201.03.02
gez.
Boucsein
Bürgermeister