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Bauleitplanung: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes & Aufstellung des Bebauungsplanes „Sälzerweg“

30. April 2019

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat am 08.04.2019 beschlossen, die Entwürfe zur Bauleitplanung (B-Plan Nr. 105 „Sälzerweg“ und 4. Änderung des Flächennutzungsplans) zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.

Teilgeltungsbereich A des Bebauungsplans:
Der Teilgeltungsbereich A des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand Melsungens zwischen Sälzerweg und Eisenbergweg unmittelbar angrenzend an den Friedhof. Die Fläche soll als Wohngebiet entwickelt werden. Der Teilgeltungsbereich A des Bebauungsplans hat einen Umfang von rund 0,8 ha und umfasst die Flurstücke 101/2 und 101 (tlw.) der Flur 16 Gemarkung Melsungen. (siehe auch Darstellung unten)

Teilgeltungsbereich B des Bebauungsplans (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche):
Der Teilgeltungsbereich B des Bebauungsplans liegt nordwestlich der Kernstadt Melsungen. Für die Ausgleichsfläche ist die Umwandlung einer Ackerteilfläche in einen Blühstreifen vorgesehen. Die Fläche umfasst Teile des Flurstücks 149/1, Flur 3, Gemarkung Melsungen und weist eine Größe von rund 0,3 ha auf. (siehe auch Darstellung unten).

Teilgeltungsbereich C des Bebauungsplans (naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche):
Der Teilgeltungsbereich C des Bebauungsplans befindet sich im Bereich des Gewerbegebiets „Pfieffewiesen“ und weist einen Umfang von rund 500 m² auf. Bei der Ausgleichsfläche handelt es sich um einen Abschnitt des Gewässerlaufs der Pfieffe. Die Fläche umfasst Teile des Flurstücks 131 der Flur 1, Gemarkung Adelshausen (siehe auch Darstellung unten).

Änderungsbereich des Flächennutzungsplans:
Der Änderungsbereich befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand der Kernstadt Melsungen zwischen Sälzerweg und Eisenbergweg angrenzend an den Friedhof. Er hat einen Umfang von etwa 6,1 ha.
Das Ziel für den Änderungsbereich liegt in der Darstellung von Wohnbauflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft. (siehe auch Darstellung unten)

Die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 105 „Sälzerweg“ und zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 13.05.2019 bis einschließlich 21.06.2019 bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

Schutzgüter und Umweltinformationen Art der Information
Mensch Aussagen des Planungsraums bzgl. seiner Erholungseignung und -funktion, Eignung als Wohnstandort (auch bzgl. Lage abseits von Lärmquellen) Umweltbericht
Fauna/Artenschutz Aussagen zur Betroffenheit der Avifauna, Hinweise auf artenschutzbezogene Zeiten zur Gehölzentfernung Umweltbericht
behördliche Stellungnahme
Flora Aussagen zu Struktur und Bio-topausstattung sowie Biotop-entwicklung auch hinsichtlich der Habitateignung für die Fauna Umweltbericht
Orts- und Landschaftsbild Informationen zur Einbindung des Baugebiets in Orts- und Land-schaftsbild, Stellungnahme zur Anlage eines begrünten Erdwalls zum Außenbereich Hinweise zur zulässigen Gebäudehöhe in Bezug zur angrenzenden Bestandsbebauung Umweltbericht
private Stellungnahme
Boden Informationen zu Bodenart und Bodenbeschaffenheit, Geologie und Bodenaufbau, Bodenzutand, Bedeutung und Betroffenheit sowie Funktion der Böden, Umfang der Bodenversiegelung, Versickerung, Hinweis auf das Fehlen von Altflächen Umweltbericht
behördliche und private Stellungnahmen
Boden + Fläche Aussagen zur Flächeninan-spruchnahme, zum Gebot des schonenden Umgangs mit Boden, zu alternativen Planungsflächen sowie zu Innenentwicklungsmöglichkeiten Bebauungsplanbegründung und Umweltbericht behördliche Stellungnahme
Wasser Informationen zu Umgang, Ableitung und Versickerung von Niederschlagswasser (auch Starkregenereignisse) Informationen zur Gewässer-struktur des Bachlaufs im Teilgeltungsbereich C (natur-schutzrechtliche Ausgleichsfläche und -maßnahme) Umweltbericht
private und behördliche Stellungnahmen
Klima Aussagen zu Auswirkungen auf das Kleinklima, Kaltluftbahnen und Kaltluftentstehungsgebiete Umweltbericht
Naturschutz/Eingriffs-Ausgleichsplanung Informationen zu den Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen, Aussagen zu Intensität der Eingriffswirkung Stellungnahme zur Ergänzung der Planung um weitere naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und -flächen Umweltbericht
behördliche Stellungnahmen

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse christa.thein@melsungen.de gerichtet werden.

 

Übersicht über die Lage der Änderungs- und Teilgeltungsbereiche
Teilgeltungsbereich A des Bebauungsplans Nr. 105
eilgeltungsbereich B des Bebauungsplans Nr. 105
Teilgeltungsbereich C des Bebauungsplans Nr. 105
Änderungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans

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