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Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl der Stadt Melsungen am 01.12.2024

3. Dezember 2024

 

Am 02.12.2024 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Anzahl der Wahlberechtigten 10.491
Anzahl der Wählerinnen und Wähler 6.280
Anzahl der gültigen Stimmen 6.229
Anzahl der ungültigen Stimmen 51

 

Die Wahlbeteiligung betrug 59,86 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd. Nr. Familien- und Ruf- name Träger des Wahlvorschlags Stimmen Prozent (%)
1 Riedemann, Timo Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 4.531 72,74 %
2 Petersen, Olaf Peter Einzelbewerber Petersen 124 1,99 %
3 Krüger, Martin Einzelbewerber Krüger 171 2,75 %
4 Katzung, Alexander Einzelbewerber Katzung 1.403 22,52 %

 

Auf den Bewerber Herrn Riedemann, Timo sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Melsungen gewählt.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewer­ber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Frank Werner, Am Markt 1, 34212 Melsungen, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Melsungen, den 02.12.2024

Frank Werner
Wahlleiter

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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