Projekte für Gemeinschaft, Kinder und Jugendliche - Antragsfrist ist der 28.02.2026

Die Regionalentwicklungsgesellschaft Mittleres Fuldatal e.V. als anerkannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) ruft zur Einreichung von Projekten für das Regionalbudget 2026 auf!
Antragsfrist ist der 28.02.2026.
Mit der Förderung möchten wir die Lebensqualität in unserer Region stärken und zukunftsweisende Projekte unterstützen, die zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen.
Projekte für Gemeinschaft, Kinder und Jugendliche
Mit dem Regionalbudget 2026 unterstützt die LAG Mittleres Fuldatal gezielt Projekte, die das gesellschaftliche Miteinander stärken und Angebote für Kinder und Jugendliche ermöglichen oder weiterentwickeln. Gefördert werden Vorhaben, die Menschen zusammenbringen, ehrenamtliches Engagement unterstützen und das gemeinschaftliche Leben vor Ort bereichern.
Dazu zählen insbesondere Projekte von Vereinen, Initiativen und Gruppen, die neue Aktivitäten für Kinder und Jugendliche schaffen, bestehende Angebote ausbauen oder Begegnung, Teilhabe und Zusammenhalt fördern – etwa im sportlichen, kulturellen, sozialen oder bildungsbezogenen Kontext.
Auch Projekte aus anderen Themenfeldern sind förderfähig, sofern sie einen erkennbaren Beitrag zur Lebensqualität, zur regionalen Identität und zum gemeinschaftlichen Leben im Mittleren Fuldatal leisten. Maßgeblich ist, dass die Vorhaben den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG Mittleres Fuldatal entsprechen und einen klaren Nutzen für die Menschen in der Region haben.
Große Bauvorhaben stehen nicht im Fokus des Regionalbudgets. Im Mittelpunkt stehen überschaubare, praxisnahe Projekte, die mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz eine spürbare Wirkung für das Miteinander vor Ort entfalten.
Zuwendungsfähig sind…
Nicht gefördert werden …
Der Förderzuschuss beläuft sich auf maximal 80% der förderfähigen Bruttokosten. Ein geringerer Fördersatz kann im Einzelfall bestimmt werden.
Das Projekt muss vom Antragsteller vorfinanziert werden.
Die Zweckbindungsfrist beträgt bei baulichen Maßnahmen 12 Jahre, bei Maschinen und Ausstattung 5 Jahre.
WICHTIG: Erst wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, darf das Projekt gestartet werden, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt automatisch zum Ausschluss der Förderung!
Erforderliche Unterlagen
Ablauf der Antragstellung, Umsetzung und Abrechnung
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch den LAG-Förderrat auf Grundlage des Rahmenplans „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK), der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung/LEADER“ und der Projektauswahlkriterien zur Umsetzung der Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Region Mittleres Fuldatal.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung Ihrer Projektidee und der Antragstellung.
Kontakt
Regionalentwicklungsgesellschaft Mittleres Fuldatal e.V. |||
Tel. 05661-927810 | info@foerderregion-mittleres-fuldatal.de
Lindenstraße 1 | 34323 Malsfeld |
Downloads und weitere Informationen unter www.foerderregion-mittleres-fuldatal.de
Hinweis: Der Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Mittelzuweisung. (Stand: Januar 2026) Die Einreichung der Förderanträge begründet keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Machen Sie mit und bringen Sie Ihre Idee für mehr Gemeinschaft im Mittleren Fuldatal ein.