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Gebührenordnung für die Mehrzweckhalle im Stadtteil Röhrenfurth

28. Mai 2025

Gebührenordnung

für die Mehrzweckhalle im Stadtteil Röhrenfurth

vom 01.07.2025

 

Neufestsetzung der Entgelte

 

 

Von den Nutzern der Mehrzweckhalle im Stadtteil Röhrenfurth einschließlich der Kegelbahnen werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Entgelte erhoben:

 

 

  1. Entgelt pro Tag der Nutzung einschl. der verabredeten Vor- und Nachbearbeitungszeit

 

 

Lfd. Nr.

 

Nutzung

 

pro Tag

 

1.

Sportlicher Übungs- und Trainingsbetrieb sowie Serienspiele und Wettkämpfe der Melsunger Sportvereine, Schulsportunterricht der Grundschule Röhrenfurth  

frei

2. Veranstaltungen der Stadt Melsungen frei
3. Sportliche Veranstaltungen  
3.1. ohne Eintrittsgeld   111,00 Euro
3.2. mit Eintrittsgeld  221,00 Euro
3.3. Schulsport

lt. Vertrag mit dem Landkreis Schwalm-Eder

 
4. Kulturelle Veranstaltungen  
4.1. ohne Eintrittsgeld    474,00 Euro
4.2. mit Eintrittsgeld    883,00 Euro
5. Gewerbliche Veranstaltungen 2.205,00 Euro

 

Bei den Entgelten für kommerzielle Veranstaltungen handelt es sich um Netto-Beträge zzgl. Der gültigen MwSt.

 

  • Erläuterung:

 

Als Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter werden Veranstaltungen von Gastwirten und Vereinen sonstigen privaten oder juristischen Personen definiert, die folgende Merkmale alternativ oder in Kombination aufweisen:

 

  • Entgeltliche Abgabe von Getränken (u. ggf. Speisen) mit dem Ziel, Erträge zu erwirtschaften (ohne Erträge für den ideellen Bereich gemeinnütziger Vereine)
  • Erhebung eines Entgelts/Eintrittsgeld für Veranstaltung
  • Zielsetzung der Verwaltung ist im Westentlichen die Werbung oder Vermarktung eines Produkts oder einer Dienstleistung

 

 

  1. Nutzung der Kegelbahn

 

Die Abrechnung der Mietgebühr wird durch den Schließdienst geregelt. Sie beträgt 14,00 € pro Stunde. Bei Nichtinanspruchnahme der Kegelbahn durch den Mieter ist ein Nutzungsausfall in Höhe von 12,00 € zu zahlen. Eine Zahlung entfällt, wenn die Bahn anderweitig vergeben werden kann. Die Kontrolle über die Nutzung der Kegelbahn erfolgt mittels elektronischen Schließsystem und durch den Schließdienst.

 

 

  1. Nebenkosten

 

In den Nutzungsentgelten sind die Betriebskosten (Wasser, Abwasser etc.) grundsätzlich enthalten. Für gebührenpflichtige Veranstaltungen werden zusätzlich zu den Benutzungsgebühren die entstehenden Stromkosten auf Grundlage einer jährlichen Kalkulation (Vollkostenrechnung) verbrauchsabhängig in Rechnung gestellt. Während der Heizperiode (01.10. – 30.04.) wird für gebührenpflichtige Veranstaltungen zusätzlich zu den Benutzungsgebühren eine Heizkostenpauschale auf Grundlage einer jährlichen Kalkulation berechnet.

  1. Sonstige Regelungen

 

In begründeten Einzelfällen kann der Magistrat der Stadt Melsungen auf Antrag die Ermäßigung bzw. den Erlass der Nutzungsentgelte gewähren.

 

Die Nutzungsentgelte werden sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

 

Der Magistrat ist berechtigt, zur Absicherung seiner Forderungen eine Kaution zu erheben.

 

 

  1. Anpassung an Preisindex

 

Die Entgelte dieser Gebührenordnung gelten bis zum 30.06.2026. Die Tarife unter 1. – 5.  werden jährlich entsprechend der Preissteigerung des Vorjahres1 angepasst. Alle errechneten Beträge sind dabei auf volle Euro zu runden. Der Magistrat wird ermächtigt, eine Neufassung der Gebührenordnung zu veröffentlichen und dabei etwa erforderlich werdende redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

 

Die aktuelle Gebührenordnung für die Mehrzweckhalle im Stadtteil Röhrenfurth tritt am

  1. Juli 2025 in Kraft.

 

[1] Fundstelle: Aktueller Bericht der Deutschen Bundesbank

 

Melsungen, 26. Mai 2025

III 7 / Ag 55-01-30

 

Der Magistrat

der Stadt Melsungen

 

 

 

gez.

Boucsein

Bürgermeister

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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