Gebührenordnung
für die Mehrzweckhalle im Stadtteil Röhrenfurth
vom 01.07.2026
Neufestsetzung der Entgelte
§1
§ 3 erhält folgende Fassung:
Die Entgelte für die Nutzung der Einrichtung setzen sich wie folgt zusammen:
Entgelt pro Tag der Nutzung einschl. der verabredeten Vor- und Nachbearbeitungszeit
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Lfd. Nr. |
Nutzung |
pro Tag |
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1. |
Sportlicher Übungs- und Trainingsbetrieb sowie Serienspiele und Wettkämpfe der Melsunger Sportvereine, Schulsportunterricht der Grundschule Röhrenfurth |
frei |
| 2. | Veranstaltungen der Stadt Melsungen | frei |
| 3. | Sportliche Veranstaltungen | |
| 3.1. | ohne Eintrittsgeld | 113,00 Euro |
| 3.2. | mit Eintrittsgeld | 225,00 Euro |
| 3.3. | Schulsport
lt. Vertrag mit dem Landkreis Schwalm-Eder |
|
| 4. | Kulturelle Veranstaltungen | |
| 4.1. | ohne Eintrittsgeld | 484,00 Euro |
| 4.2. | mit Eintrittsgeld | 901,00 Euro |
| 5. | Gewerbliche Veranstaltungen | 2.254,00 Euro |
Bei den Entgelten für kommerzielle Veranstaltungen handelt es sich um Netto-Beträge zzgl. der gültigen MwSt.
Als Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter werden Veranstaltungen von Gastwirten und Vereinen sonstigen privaten oder juristischen Personen definiert, die folgende Merkmale alternativ oder in Kombination aufweisen:
Die Abrechnung der Mietgebühr wird durch den Schließdienst geregelt. Sie beträgt 14,00 € pro Stunde. Bei Nichtinanspruchnahme der Kegelbahn durch den Mieter ist ein Nutzungsausfall in Höhe von 12,00 € zu zahlen. Eine Zahlung entfällt, wenn die Bahn anderweitig vergeben werden kann. Die Kontrolle über die Nutzung der Kegelbahn erfolgt mittels elektronischen Schließsystem und durch den Schließdienst.
In den Nutzungsentgelten sind die Betriebskosten (Wasser, Abwasser etc.) grundsätzlich enthalten. Für gebührenpflichtige Veranstaltungen werden zusätzlich zu den Benutzungsgebühren die entstehenden Stromkosten auf Grundlage einer jährlichen Kalkulation (Vollkostenrechnung) verbrauchsabhängig in Rechnung gestellt. Während der Heizperiode (01.10. – 30.04.) wird für gebührenpflichtige Veranstaltungen zusätzlich zu den Benutzungsgebühren eine Heizkostenpauschale auf Grundlage einer jährlichen Kalkulation berechnet.
In begründeten Einzelfällen kann der Magistrat der Stadt Melsungen auf Antrag die Ermäßigung bzw. den Erlass der Nutzungsentgelte gewähren.
Die Nutzungsentgelte werden sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
Der Magistrat ist berechtigt, zur Absicherung seiner Forderungen eine Kaution zu erheben.
Die Entgelte dieser Gebührenordnung gelten bis zum 30.06.2027. Die Tarife unter 1. – 5. werden jährlich entsprechend der Preissteigerung des Vorjahres1 angepasst. Alle errechneten Beträge sind dabei auf volle Euro zu runden. Der Magistrat wird ermächtigt, eine Neufassung der Gebührenordnung zu veröffentlichen und dabei etwa erforderlich werdende redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Die aktuelle Gebührenordnung für die Mehrzweckhalle im Stadtteil Röhrenfurth tritt am
Melsungen, 18. Juni 2026
III 7 / Ag 55-01-30
Der Magistrat
der Stadt Melsungen
gez.
Timo Riedemann
Bürgermeister