Genehmigung
Aufgrund des § 115 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und des § 5 Abs. 1 Ziff. 4 des Eigenbetriebsgesetzes in den zurzeit gültigen Fassungen hat die Stadtverordnetenversammlung am 10. Dezember 2024 den Wirtschaftsplan der Stadt Melsungen beschlossen.
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 5 i. V. m. § 7 HGO durch Bereitstellung am
16.05.2025 auf der Homepage der Stadt Melsungen im Sinne von § 5 a Bekannt-
machungsVO unter folgendem Link:
https://www.melsungen.de/Aktuelles-Veranstaltungen/Bekanntmachungen/
Der Wirtschaftsplan kann ebenfalls bis zum 31. Mai 2025 während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung, montags bis donnerstags, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, und freitags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr, im Rathaus Melsungen, Sitzungssaal, Am Markt 1, 34212 Melsungen, eingesehen warden.
Melsungen, den 09. Mai 2025
Produktbereich 16
DER M A G I S T R A T
Boucsein
Bürgermeister