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Kommunalwahl 2021; Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen – Nachrücken eines Mitgliedes

28. März 2023

Herr Reinhold Hügues vom Wahlvorschlag Bündnis 90/Die Grünen hat auf sein Mandat verzichtet und somit ist der Sitz in der Stadtverordnetenversammlung frei.

Der nächste noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Bündnis 90/Die Grünen ist Herr Filmon Haile. Herr Haile verzichtet auf sein Mandat.

Gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz rückt daher Frau Dr. Nathalie Jänner, Leimenkaute 1, 34212 Melsungen, als nächste noch nicht berufene Bewerberin mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Bündnis 90/Die Grünen in die Stadtverordnetenversammlung nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte (Mindestzahl bei 10.726 Wahlberechtigten gem. § 25 KWG) unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

Melsungen, 31.03.2023

Der Gemeindewahlleiter
der Stadt Melsungen
IV/1 – 05-53-10

Werner

 

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Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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