Bauvorhaben

Baugenehmigung und Bauantrag

Für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.

Zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises. Bauanträge sind dort einzureichen und werden dort bearbeitet.

 

Bei Fragen zum Bauvorhaben oder Baugenehmigungsverfahren wenden Sie sich bitte an:

Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises

FB 60.2 – Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

Hans-Scholl-Straße 3

34576 Homberg (Efze)

Tel.: 05681/775-6011 (Frau Marx 05681/775-6020)

E-Mail: bauaufsicht@schwalm-eder-kreis.de

 

Sprechstunde: Die Untere Bauaufsichtsbehörde bietet jeden 3. Freitag im Monat von 10:30 bis 11:00 Uhr eine Sprechstunde im Stadtbauamt Melsungen, Schwarzenberger Weg 93, 34212 Melsungen an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen.

 

 

Baugenehmigungsfreie Vorhaben

Nicht für jedes Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung erforderlich. Welche Vorhaben genehmigungsfrei sind, ergibt sich aus dem § 63 der Hessischen Bauordnung (HBO) und der dazugehörigen Anlage.

 

Ein Teil der genehmigungsfreien Vorhaben darf nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeführt werden. Diese Vorhaben unterliegen einem sogenannten Freistellungsvorbehalt. In der Anlage zu § 63 HBO ist ein solcher Vorbehalt durch den Zusatz „unter dem Vorbehalt des Abschnitts IV Nr. 1, 2, 3, 4, 5 und/oder 6“ gekennzeichnet.

 

Vorhaben, die unter dem Vorbehalt des Abschnitts IV Nr. 1 stehen, erfordern die Beteiligung der zuständigen Gemeinde. In diesen Fällen ist das Vorhaben der Gemeinde unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen anzuzeigen.

 

Im Merkblatt zu baugenehmigungsfreien Vorhaben (hier klicken) finden Sie Informationen zu den gesetzlichen Voraussetzungen sowie zu den erforderlichen Mitteilungen und einzureichenden Unterlagen.

 

 

Quickcheck Bauantrag

Der Quick-Check Bauantrag ist ein kostenloses Online-Angebot des Landes Hessen. Er dient als Orientierungshilfe und unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, die Zulässigkeit baugenehmigungsfreier Vorhaben, wie beispielsweise Carports, Garagen, Gartenhäuser sowie gebäudeabhängiger und gebäudeunabhängiger Solaranlagen, einzuschätzen.

Das Online-Angebot unterstützt Sie dabei, die Genehmigungspflicht Ihres Vorhabens einzuschätzen und gibt Hinweise zum weiteren Verfahren.

 

So funktioniert’s:

  1. Rufen Sie die Website quickcheck-bauantrag.de
  2. Beantworten Sie die Fragen zu Ihrem Vorhaben.
  3. Laden Sie das Ergebnis bei Bedarf als PDF herunter oder drucken Sie aus.

 

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