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Ortsbeirat des Stadtteiles Kehrenbach – Nachrücken eines Mitgliedes

28. März 2025

Kommunalwahl 2021

Ortsbeirat des Stadtteiles Kehrenbach – Nachrücken eines Mitgliedes

 

Herr Manuel Schmelz vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – SPD – legt sein Mandat im Ortsbeirat Kehrenbach zum 31.03.2025 nieder.

 

Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes rückt daher Herr Sören Käsemodel, Kehrenbachstraße 38, 34212 Melsungen, als nächster noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD – in den Ortsbeirat des Stadtteiles Kehrenbach nach.

 

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Kehrenbach binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).

 

Melsungen, 28.03.2025

 

Der Wahlleiter

für die Stadt Melsungen

IV/1 – 05-53-10

 

 

Werner

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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