Amtliche Bekanntmachung
Feststellung
gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Der bei den Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl 2026 in den Ortsbeirat Kirchhof der Stadt Melsungen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 3 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 1, Herr Holger Hartung hat mit Schreiben vom 17.03.2026 auf sein Mandat verzichtet zum 17.03.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Kirchhof der Stadt Melsungen nachrückt:
Nr. 3 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD
lfd. Nr. 3, Herr Nico Pollmer, Melsungen, 112 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Der Einspruch ist beim Wahlleiter Frank Werner, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Melsungen, 24.03.2026
Der Wahlleiter der
Stadt Melsungen
Ordnungsamt
Am Markt 1
34212 Melsungen