Die Stadtverwaltung teilt mit, dass bis Ende Februar 2026 in den Feldgemarkungen der Stadt Melsungen und ihrer Stadtteile notwendige Pflege- und Verjüngungsarbeiten an Hecken durchgeführt werden. Die Arbeiten erfolgen im zulässigen Zeitraum gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), sind Teil der städtischen Unterhaltungspflicht an Wegen und Gräben und dienen der Sicherung der Wasserführung, der Erhaltung der Wege sowie der Pflege und Entwicklung der Gehölzbestände. Einzelne Abschnitte werden im Rahmen einer abschnittsweisen Verjüngung (Auf-den-Stock-Setzen) fachgerecht zurückgeschnitten, andere im Lichtraumprofil angepasst, um die Nutzung der Wege – beispielsweise für landwirtschaftliche Fahrzeuge oder den Radverkehr – zu gewährleisten.
Während der Arbeiten kann es durch den Einsatz von Maschinen, Fahrzeugen und Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs sowie durch anfallendes Schnittmaterial in einzelnen Bereichen kurzfristig zu Einschränkungen oder Wegesperrungen kommen.
Melsungen, den 20.11.2025
Bürgermeister
Timo Riedemann