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Schwalm-Eder-Kreis hebt Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest auf

8. Januar 2026

Aufstallungspflicht und Veranstaltungsverbote gelten ab sofort nicht mehr

Gute Nachrichten für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Schwalm-Eder-Kreis: Der Kreis hebt mehrere Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest wieder auf. Damit gelten im gesamten Kreisgebiet ab sofort nicht mehr:

  • die Aufstallungspflicht für Geflügel,
  • das Verbot, Geflügel zu Veranstaltungen zu bringen, sowie
  • das Verbot der Durchführung von Geflügelveranstaltungen.

Hintergrund der damaligen Maßnahmen war der Nachweis des Geflügelpest-Virus bei verendeten Wildvögeln im Kreisgebiet. Die Geflügelpest ist eine ansteckende Viruser­krankung, die sowohl Hausgeflügel als auch Wildvögel betreffen kann.

Nach erneuter Bewertung der aktuellen Lage und unter Abwägung der Risiken sieht der Schwalm-Eder-Kreis derzeit keine Notwendigkeit mehr für die bisherigen Einschränkun­gen.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de veröffentlicht und kann auch bei der Veteri­närverwaltung in Homberg (Efze) eingesehen werden.

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Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
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