Bei einem Zuzug nach Melsungen bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie für Ihre Kinder den Kinderausweis, Kinderreisepass, Abstammungsurkunde sowie eine Wohnungsgeberbescheinigung mit. Die Anmeldung ist kostenlos.
Bitte bringen Sie auch Ihren Fahrzeugschein oder Ihre Zulassungsbescheinigung mit, da diese im Bürgerbüro auf die neue Adresse umgeschrieben werden können, sofern Sie innerhalb des Schwalm-Eder-Kreises umgezogen sind. Gebühr: 10,80 €.
Wichtig:
Denken Sie daran, dass nach dem Bundesmeldegesetz §17 Abs. 1 Ihr Wohnungswechsel innerhalb von zwei Wochen bekannt gegeben werden muss!
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes müssen, wenn gemeinsame Sorge besteht und das Kind aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht, das jeweilige Elternteil den Umzug schriftlich bestätigen.