Wenn Sie ihren Wohnsitz nach Melsungen verlegen oder innerhalb Melsungens umziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro ummelden. Dafür bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Die Wohnungsgeberbestätigung wird in allen Fällen benötigt, außer Sie ziehen in Ihr Eigentum ein. Das Formular finden Sie rechts in der Infobox.
Auf dem KFZ-Schein wird auch die Adresse geändert. Sofern Sie innerhalb des Schwalm-Eder-Kreises zugezogen sind, erfolgt dies ebenfalls im Bürgerbüro. Hier wird eine Gebühr von 10,80 € erhoben. Sollte bereits ein Aufkleber mit einer Adressänderung im KFZ-Schein sein oder ziehen Sie von außerhalb des Schwalm-Eder-Kreises zu, müssen Sie sich an die Zulassungsstelle wenden.
Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes kann auch über den Onlinedienst ohne persönliche Vorsprache im Bürgerbüro erfolgen. Den Link dazu finden Sie ebenfalls in der Infobox.
Wichtig:
Die Ummeldung im Bürgerbüro hat gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen ab Wohnungswechsel zu erfolgen!
Im Übrigen ist eine Ummeldung zu einem Datum, welches in der Zukunft liegt, nicht möglich.
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes kann der Umzug von dem entsprechenden Sorgeberechtigten bestätigt werden, wenn das Kind aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht. Auch hierzu finden Sie in der Infobox einen Vordruck.
Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich abmelden. Dies erfolgt durch Vorsprache im Bürgerbüro unter Vorlage des Personalausweises.
Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor dem tatsächlichen Wegzug stattfinden.