Beglaubigungen von Fotokopien:
- von der Behörde erstellt: 3,00 € Gebühr zzgl. 0,20 € pro Kopie
- vom Antragsteller erstellt: 6,00 € Gebühr
- Bitte immer das Original vorlegen
Beglaubigung von Unterschriften:
- Die betreffende Person muss mit Personalausweis persönlich erscheinen und die zu beglaubigende Unterschrift vor dem Sachbearbeiter leisten, Gebühr 6,00 €.
- Bitte immer das Original vorlegen
Hinweise:
- Das Bürgerbüro kann nur amtliche Beglaubigungen vornehmen. Öffentliche Beglaubigungen werden nur vom Ortsgericht oder einem Notar vorgenommen.
- „Personenstandsurkunde (Geburts- und Heiratsurkunden sowie Namensänderungen) können nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an das zuständige ausstellende Standesamt.“