Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann von einer Privatperson beantragt werden. Dafür ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig. Außerdem muss der Haupt- oder alleinige Wohnsitz in Melsungen liegen.
Bei der Antragstellung muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Wird der Auszug für eine Behörde benötigt, muss außerdem ein Verwendungszweck sowie die Anschrift der Behörde mitgeteilt werden.
In anderen Fällen kann auch eine Firma einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Dafür muss der Sitz der Firma in Melsungen liegen. Auch hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Vorzulegen ist auch hier ein gültiges Ausweisdokument, sowie eine Bevollmächtigung durch die Firma sowie die Nummer im Handelsregister und das zuständige Registergericht (bspw. durch einen Auszug aus dem Handelsregister.
In jedem Fall wird ein Verwendungszweck benötigt sowie die Anschrift der Behörde, wenn der Auszug bei einer Behörde vorgelegt werden soll.
Bei beiden Auszügen aus dem Gewerbezentralregister wird eine Gebühr von 13,00 € erhoben.