Sofern Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigen, ist eine persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Soll der Auszug bei einer Behörde vorgelegt werden, sind vom Antragstellenden der genaue Verwendungszweck und die entsprechende Anschrift anzugeben.