Damit Sie Ihren Personalausweis beantragen können, müssen Sie mit Hauptwohnung in Melsungen gemeldet sein. Die Personalausweispflicht beginnt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle deutschen Staatsangehörigen. Der Personalausweis für Personen bis zum 24. Lebensjahr ist 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Bitte alten Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen.
Für die Erstausstellung in Melsungen sind ferner Heirats- bzw. Geburtsurkunde, letzte Personenstandsurkunde oder Urkunde über Namensänderung vorzulegen. Bei Jugendlichen, die den Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahr beantragen, ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich (bei Alleinerziehenden evtl. Nachweis über das Sorgerecht).
Bitte beachten Sie: Personalausweise können NICHT verlängert werden!
Falls Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen können, finden Sie hier ein Formular, mit dem Sie eine andere Person zum Abholen bevollmächtigen. Den Download finden Sie in der rechten Spalte.
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.