Damit Sie Ihren Personalausweis beantragen können, müssen Sie mit Hauptwohnung in Melsungen gemeldet sein. Die Personalausweispflicht beginnt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle deutschen Staatsangehörigen. Der Personalausweis für Personen bis zum 24. Lebensjahr ist 6 Jahre gültig, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Bitte alten Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen.
Wenn vorhanden bringen Sie bitte eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde, Namensänderung) mit. Bei Jugendlichen, die den Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragen, ist die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten (gemeinsamer Wohnsitz sowie gemeinsames Sorgerecht) erforderlich (bei Alleinerziehenden Nachweis über das alleinige Sorgerecht/ Negativbescheid Jugendamt).
Bitte beachten Sie: Personalausweise können NICHT verlängert werden!
Falls Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen können, finden Sie hier ein Formular, mit dem Sie eine andere Person zum Abholen bevollmächtigen. Den Download finden Sie in der rechten Spalte.